Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf ein Internetprovider nicht durch richterliche Anordnung dazu verpflichtet werden, Internetfilter und -sperren zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen einzurichten. Ohne entsprechende gesetzliche Grundlage sei eine solche Anordnung ein Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta. Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf ein Internetprovider nicht durch richterliche Anordnung dazu verpflichtet werden, Internetfilter und -sperren zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen einzurichten. Ohne entsprechende gesetzliche Grundlage sei eine solche Anordnung ein Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta.
Die Bundesregierung will die umstrittenen Internet-Sperren gegen Kinderpornos kippen. Das Kabinett brachte am Mittwoch in Berlin laut dpa Eckpunkte für ein Gesetz auf den Weg, mit dem das bisherige Zungangserschwerungsgesetz aufgehoben werden soll. Künftig sollen Kinderpornos gelöscht werden. Zudem beschloss das Kabinett Eckpunkte für eine Visa-Warndatei, mit der künftig Visa-Missbrauch bekämpft werden soll. Auf beides hatten sich die Spitzen von Union und FDP in der vergangenen Woche bei einem Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel verständigt.
Wenn es um Malware, Phishing, Botnetze und andere dubiose Aktivitäten geht, ist Deutschland offenbar ganz vorn dabei. Laut Symantecs Internet Security Threat Report 2010 belegt Deutschland in der Gesamtbewertung der Internet-Bedrohungen in Europa Platz 2, hinter dem Vereinigten Königreich (UK).
Auf dem 23. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine Mindestdatenspeicherung von sechs Monaten gefordert und dem Quickfreeze-Verfahren eine klare Absage erteilt. Auch Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, wünschte sich eine ordentliche Speicherfrist. Er beschwerte sich, dass es in Deutschland mehr Datenschutzbeauftragte gebe als Opfer- und Kinderschutzbeauftragte – dabei sei Datenschutz zwar ein hohes Verfassungsgut, aber eben nicht das höchste.
Die gesetzlichen Krankenkassen, kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen Sachsens haben sich auf eine Rahmenvereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geeinigt, die allerdings noch unterschrieben werden muss. Danach erhalten die Ärzte und Zahnärzte eine Kostenpauschale von 355 Euro für ein stationäres und 280 Euro für ein mobiles Lesegerät. Zusätzlich gibt es für die Aufwendungen bei der Installation und Anpassung der Praxissoftware einmalig 215 Euro.
Einen "digitalen Radiergummi" zur Löschung privater Daten im Internet lehnt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ab. Ob so eine Technik funktioniere, sei unter Fachleuten umstritten, so die FDP-Politikerin am Dienstag in Berlin. Die von der Bundesregierung geplante Stiftung Datenschutz werde eine solche Lösung nicht bieten können. Ihre Kabinettskollegin, Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), hatte in den vergangenen Monaten wiederholt für dieses Konzept geworben.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat in einer Rede in Brüssel umrissen, welche neuen Rechte sie für die überarbeitete Datenschutzrichtlinie vorsieht. Dabei hat sie klargestellt, dass Internetnutzer nicht nur die Möglichkeit zum Löschen persönlicher Angaben haben sollen, sondern auch das Recht dazu. Die Beweispflicht solle dabei nicht bei den Nutzern liegen, sondern bei denen, die ihre Daten verarbeiten.
Beim 40. Treffen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) haben Vertreter von Strafverfolgungsbehörden, insbesondere Interpol, für DNS-Sperren gegen Kinderpornographie geworben. Björn-Erik Ludvigsen, der von der norwegischen Polizei zu Interpol abgeordnet ist, sagte während einer Diskussion zu DNS-Missbrauch, "jedes Land sollte seine eigene Blocking-Liste haben", um jeweils nationalen Gesetzen zu entsprechen. Die Interpol-Liste umfasst laut Angaben der Beamten rund 400 Domains.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht im frei verfügbaren Webtracking-Werkzeug Piwik eine rechtlich einwandfreie Alternative zu Google Analytics und vergleichbaren Diensten zur Webanalyse. Allerdings sollen beim Einsatz bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Die Datenschützer loben an der Open-Source-Software allgemein, dass sie im Unterschied zu vielen gehosteten Produkten zur Verfolgung der Besucher von Webseiten die dafür herangezogenen Daten nicht extern und bei Dritten verarbeitet, sondern auf dem Server des Betreibers selbst.
Die Cybits AG hat nach eigenen Angaben alle Zertifikate erhalten, um ihren Online-Identifikationsservice Verify-U für Besitzer eines neuen Personalausweises (nPA) anbieten zu können. Die Firma versteht sich als Diensteanbieter für kleine und mittlere Unternehmen, denen die Installation eines eigenen elektronischen Identifikationdienstes (eID) zu kostspielig ist.