Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) dringt auf strengere Regeln für den Datenschutz im Internet. "Nur weil wir eine neue Form der Kommunikation haben, heißt das nicht, dass wir unsere Wertmaßstäbe aufgeben", sagte Friedrich am Montag auf einem Kongress des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. Noch in diesem Jahr werde die Stiftung Datenschutz ihre Arbeit aufnehmen. Sie soll Qualitätsstandards festlegen und Gütesiegel zur Orientierung der Nutzer im Netz vergeben.
Das Posten personenbezogener Daten in ein Webforum kann durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, indem es dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Internetforums absprach (Az.: 7 U 134/10).
Der Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper, hat gegen die Easycash GmbH ein Bußgeld über 60.000 Euro verhängt. Damit sanktioniert er die "unzulässige Weitergabe von Kontodaten und Daten über Ort, Zeitpunkt und Höhe von Zahlungsvorgängen", heißt es in einer Mitteilung. Die Daten hatte Easycash an ein Schwesterunternehmen vermittelt, das Kunden- und Bonusprogramme anbietet, und die Daten statistisch auswertete. Easycash wickelt im Auftrag von Einzelhändlern EC-Kartenzahlungen ab und verfügt daraus über zahlreiche Datensätze über Kartenzahlungsvorgänge. An das Schwesterunternehmen gab Easycash die Daten von rund 400.000 Zahlungsvorgängen weiter.
Das LG Landshut hat in einem Urteil vom 14.7.2011 entschieden, dass die Eingabe von 100 Transaktionsnummern (TAN) auf einer gefälschten Internetseite nicht als grob fahrlässig zu beurteilen sei. Der betroffene Bankkunde wurde nach dem Log-In zum Online-Banking durch ein Schadprogramm auf eine gefälschte Internetseite umgeleitet, die der Internetseite der Bank in Text, Funktion und Aussehen ähnlich sah. Mit der Begründung, dass im Zuge der Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen sämtliche TAN-Listen aus dem Verkehr gezogen werden müssten, wurde er zur Eingabe von 100 TAN aufgefordert.
Deutsche Telekommunikationsunternehmen speichern nach wie vor Verbindungsdaten über Zeiträume von bis zu einem halben Jahr. Die Praxis widerspreche einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, laut dem die Unternehmen Verbindungsdaten nur noch kurzzeitig zu Abrechnungszwecken speichern dürften, erklärte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) unter Berufung auf einen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München. Ein Sprecher der Behörde bestätigte heise online die Echtheit des Dokumentes. Wie das nur für den internen Gebrauch bestimmte Schreiben von Polizei und Staatsanwaltschaft in die Öffentlichkeit gelangen konnte, konnte der Sprecher nicht erklären.
Bei dem Angriff auf die Zertifizierungsstelle DigiNotar im Juli wurden mehr als doppelt so viele Zertifikate ausgestellt wie bisher angenommen. Die niederländische Regierung hat den Entwicklern des Tor-Projekt eine Liste mit 531 Zertifikaten ausgehändigt, in der sich auch die Domains zahlreicher Geheimdienste wiederfinden: Die Angreifer konnten jeweils mehrere Zertifikate für www.sis.gov.uk (MI6), www.cia.gov und www.mossad.gov.il ausstellen. Auch für diverse Microsoft-Domains wurden missbräuchlich Zertifikate ausgestellt, darunter microsoft.com, windowsupdate.com, login.live.com und skype.com. Weitere Prominente Opfer sind facebook.com, twitter.com, aol.com, android.com und secure.logmein.com.
Die Sozialdemokraten befürworten die Speicherung von IP-Adressen auf Vorrat. Der Gesprächskreis "Netzpolitik und Digitale Gesellschaft" beim SPD-Parteivorstand hat einen "Musterantrag" vorgelegt, demzufolge IP-Adressen gespeichert werden dürfen. "Die Beauskunftung von Anschlussinhabern anhand einer IP-Adresse kann als milderes und weniger eingriffsintensives Mittel zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden", heißt es in dem Papier. Ein Abruf der Internet-Verbindungsdaten sollte jedoch nur innerhalb einer "angemessenen" Frist erfolgen dürfen.
Die Sommerakademie des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein widmete sich in diesem Jahr der Frage, wie smarter Datenschutz in einer smarten Welt aussehen kann, in der Energiezähler Duschprofile und Handys Bewegungsprofile eines Menschen abliefern können. Droht die organisierte Verantwortungslosigkeit oder gibt es Hoffnung, dass organisierte Verantwortung die schlimmsten Auswüchse des Datenmissbrauchs verhindert?
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein Gesetz "zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" beschlossen. Die Regierung will damit Abo- beziehungsweise Kostenfallen im Internet schärfer bekämpfen. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten müssen die Anbieter demnach künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten von Verträgen sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen.
Das soziale Netzwerk Facebook reagiert mit einer Generalüberholung der nutzerseitigen Datenschutz-Einstellungen auf die Herausforderung durch Google+ . Wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte, werden Nutzer künftig für verschiedene Inhalte ihres Profils mehrere Freigabemöglichkeiten haben. Die Änderungen sollen in den kommenden Tagen vorgenommen werden.