Mit Urteil vom 05.12.2007 (Az. 9 S 195/07) änderte das LG Köln ein Urteil des AG Köln ab und sprach dem Phishing-Opfer einen Schadensersatzanspruch gegen den Geldkurier zu.
Vom Konto des klagenden Phishing-Opfers waren ohne dessen Wissen und Wollen etwa 3.000 € von „einem oder mehreren unbekannten Tätern vermutlich osteuropäischer Herkunft“, so das LG Köln, auf das Konto des beklagten Geldkuriers überwiesen worden. Dieses Geld wurde sodann vom Geldkurier mittels Western Union an eine Person in Russland überwiesen, die ihm gegenüber den Namen M verwendete. Zuvor hatte der Geldkurier E-Mail-Kontakt zu einer weiteren Person, die sich N nannte. N erklärte dem Geldkurier, dass das Geld aus einer Erbschaft ihres verstorbenen Vaters stammen würde.
Das Opfer eines Phishing-Angriffs hat gegenüber dem als Geldwäscher agierenden Mittelsmann einen Schadensersatzanspruch in Höhe des überwiesenen Geldbetrags. Dies entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 5. Dezember 2007 (Az. 9 S 195/07) und hob damit ein Urteil das AG Köln als Vorinstanz auf.
SPD-Fraktionschef Peter Struck hat sich für eine Einführung der Online-Durchsuchung ausgesprochen. In einem Interview mit dem Magazin Stern knüpfte er seine Zustimmung daran, dass rechtsstaatliche Bedingungen wie erhebliche Verdachtsmomente und Richtervorbehalt eingehalten werden würden.
Die Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3) hat am 10.12.2007, vertreten durch Prof. Dr. Georg Borges und Prof. Dr. Jörg Schwenk, am 2. IT-Gipfel der Bundesregierung teilgenommen. In neun Arbeitsgruppen, vier Panels und einem Spitzen-Round-Table diskutierten Top-Manager aus der Informations- und Telekommunikationstechnik mit hochrangigen Vertretern aus Politik und Wissenschaft im Convention Center auf dem Messegelände in Hannover alle aktuellen Themen, die dem IT-Standort Deutschland neue Chancen für Wachstum und mehr Arbeitsplätze eröffnen. a-i3 wirkte in der Arbeitsgruppe 4 zum Thema „Sicherheit und Vertrauen in IT und Internet“ mit.
Die schriftliche Fassung des Vortrags können Sie hier abrufen.
Die Diskussion über die Einführung der Online-Durchsuchung reißt nicht ab. Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum betrachtet im Gegensatz zu seiner Chefin Monika Harms heimliche Online-Durchsuchungen sehr skeptisch. Er hält diese Ermittlungsmaßnahme für wenig praxisgerecht. Mehr dazu finden sie in der heise news von 7.12.2007 .
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 13. November 2007 die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG erlassen. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums und neuer paneuropäischer Zahlungsprodukte (europäische Standardüberweisung, europäisches Lastschriftverfahren genannt, kurz: SEPA -Produkte).
Bei der vom Bundesinnenministerium geplanten Online-Durchsuchung fordert der Bundesverband BITKOM besonders strenge rechtliche Voraussetzungen. Diese müssten im Gesetzentwurf deutlicher werden. „Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf heute auf einer Veranstaltung in Berlin zur IT-Sicherheit.
Am Dienstag hat Finanzminister Alistair Darling eingeräumt, dass die Steuerbehörde zwei Datenträger mit persönlichen Informationen über Bankverbindungen, Adressen und Namen von allen Kindergeldempfängern des Landes an den Rechnungshof geschickt hatte, diese dort aber nie eintrafen. Es handelt sich um die Daten von insgesammt 25 Millionen Briten.
Das Bundesinnenministerium hat eingeräumt, dass die Software fürs Belauschen verschlüsselter Internet-Telefonate technisch dem geplanten Bundestrojaner nahe kommt. Bei der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Voice over IP (VoIP) und der heimlichen Online-Durchsuchung sei die "Technik der Vorgehensweise ähnlich", erklärte das Ressort von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz. Durch "programmtechnische Vorrichtungen" sei beim Abhören verschlüsselter Internet-Telefonate etwa über Skype jedoch von vornherein sichergestellt, dass eine über den Überwachungszweck hinausgehende Ausforschung des Rechners nicht möglich sei. Mehr bei www.heise.de.
Innenminister Wolfgang Schäuble habe dies am Dienstag per Erlass gestattet, sagte eine Sprecherin des CDU-Politikers am Sonntag in Berlin. Der Schritt sei im Einvernehmen mit den Haushaltsberichterstattern und den Innenpolitikern der SPD geschehen. Die Sprecherin bestätigte damit einen "Spiegel"-Bericht.