Archiv der Kategorie: News

Aktuelle Informationen aus den Bereichen IT-Sicherheit, Recht und Wirtschaft zum Thema Identitätsmissbrauch im Internet.

Zypries: Web-Sperren können nicht auf Vertragsbasis aktiviert werden

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat der Ansicht des Familienressorts widersprochen, wonach das spätere Inkrafttreten des umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes nicht zu Verzögerungen bei den im Raum stehenden Web-Sperren führen könnte. Im Hause Ursula von der Leyens (CDU) herrscht die Auffassung, dass die Blockaden pünktlich Mitte Oktober greifen. Die fünf "wesentlichen Anbieter" hätten sich ja bereits vertraglich gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) bis zu diesem Zeitpunk zum freiwilligen Sperren kinderpornographischer Seiten verpflichtet, lautet die Ansage. Ganz anders sieht die Sache das Justizministerium: "Sie können in Grundrechte nur auf Basis eines Gesetzes eingreifen", erklärte ein Sprecher Zypries' gegenüber heise online. Deswegen seien die wiederholten Anläufe von der Leyens zu Web-Sperren mit dem Gesetz auf eine "klare rechtliche Grundlage" gestellt worden.

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Datensätze von über 40 Millionen Menschen illegal im Handel

Ein britischer Medienbericht gibt neue Einblicke in den weltweit florierenden illegalen Handel mit personenbezogenen Daten. Laut der Times hat ein früherer britischer Polizist eine Datenbank erstellt, die sensitive Einträge über 40 Millionen Menschen weltweit umfasst. Gefüttert habe der einst im Betrugsdezernat tätige Ex-Ermittler die Sammlung allein mit Informationen, die in Internetforen rechtswidrig angeboten werden. Darunter sollen sich Finanzinformationen einschließlich Kreditkarten- und Kontonummern befinden, Telefonnummern, Adressen, Geheimnummern, Nutzernamen oder Passwörter. Enthalten seien auch Angaben über etwa vier Millionen Briten.

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Justizministerin Zypries verteidigt Web-Sperren

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) stärkt Familienministerin von der Leyen (CDU) den Rücken. Bei den Internetsperren gehe es nicht um Zensur, sagte sie der Tageszeitung Die Welt, sondern darum, "strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen". Immerhin habe die SPD der Union das Prinzip "Löschen vor Sperren" abgerungen. Vorrangig müsse sein, dass "der Dreck aus dem Netz" komme. Die Sperren müssten allerdings auf Kinderpornografie beschränkt bleiben, Misstrauen gegenüber staatlichen Filtern sei berechtigt.

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Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt. Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten. Wer eine Webadresse ansurft, die in dem Sperrverzeichnis gelistet ist, soll eine Stopp-Seite zu Gesicht bekommen; dabei anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen, so legt §5 des Gesetzes fest, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.

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CCC: Vorratsdatenspeicherung bringt unkontrollierbare Überwachung

Der Chaos Computer Club (CCC) macht in einem jetzt veröffentlichten Gutachten zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten deutlich, welch tiefe Einblicke in die Privatsphäre aller Nutzer mit der umkämpften Maßnahme möglich werden. Im Kern werde durch die Speicherung der Verbindungsdaten und der Standorte der Mobiltelefone eine "Verwendung von Ausforschungsmethoden in der Polizeiarbeit möglich, die bisher nur im geheimdienstlichen und militärischen Bereich üblich sind", schreibt die Hackervereinigung in ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht. Durch die Ausforschung von Beziehungsnetzwerken, Aufenthaltsorten und Abfolgen von Kommunikation könne ein "nahezu vollständiges Profil der Persönlichkeit eines Betroffenen erstellt und über die Zeit fortentwickelt werden".

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Datenschutznovelle in abgespeckter Form

Der Innenausschuss des Bundestags hat mit den Stimmen der großen Koalition den Weg frei gemacht für eine zusammengestrichene Variante der geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der jetzt beschlossene Gesetzesentwurf enthält umfangreiche Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung, mit der die Bundesregierung auf die jüngsten Datenschutzskandale reagieren und vor allem die Einflussmöglichkeiten der Bürger auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten stärken wollte. Die Fraktionen von Linken und Grünen votierten gegen das lange umkämpfte Vorhaben. Die FDP-Fraktion enthielt sich.

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NRW-Jugendminister fordert Alterskennzeichnung im „World Wild Web“

Armin Laschet (CDU),  Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, sieht das Web als einen Hort von "unzähligen, manchmal unüberschaubaren Informationen". Es werde nicht selten zum "World Wild Web". Nicht alles, was dort kursiere, sei für Kinder geeignet, sagte der Minister laut Mitteilung gestern auf dem Medienforum NRW in Köln. Es gebe keine geeignete Software, die eigenständig den Inhalt eines Angebots erkenne und einer Altersgruppe zuordne. Nun müssten die Anbieter dazu verpflichtet werden, ihre Angebote einzuschätzen oder von einer unabhängigen Stelle einschätzen zu lassen. Als Vorbild sieht Laschet das System des Jugendmedienschutzes bei Computerspielen und Kinofilmen.

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Erneut Phishing-Attacken auf Twitter

Erneut drohen die Kommunikationsplattform Twitter bzw. deren Nutzer Opfer von durch Würmern ausgeführte Phishingattacken zu werden. Der schädliche Anhang heißt Card.zip und wurde als W32.Ackantta.B@mm identifiziert. Die Malware wurde erstmalig im Februar in einer e-card-Virenattacke entdeckt. Die infizierten Nachrichten sehen wie von einem Twitter-Account gesendet aus, jedoch gibt es – anders als bei einer legitimen Twitter-Nachricht – keine Einladungs-URL im Text. Stattdessen sieht der Benutzer eine Anlage, die als .zip-Datei erscheint und angeblich eine Einladungskarte enthält. Der im Anhang versteckte Wurm ist in der Lage, E-Mail-Adressen vom befallenen Computer zu erfassen und verbreitet sich auf diese Weise an die gefundenen E-Mail-Adressen weiter. Zudem kopiert sich der Wurm auf Speichermedien und in Ordner.

Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die seit zwei Jahren geltende Strafbarkeit des Umgangs mit sogenannter Hackersoftware ist vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig abgelehnt worden, da die Beschwerdeführer von der Strafvorschrift nicht unmittelbar betroffen wären. Die Kläger hatten gegen zwei Paragrafen geklagt, die die Herstellung und Verbreitung von Programmen zum Ausspähen und Abfangen von Daten unter Strafe stellen. Die Kläger sahen sich durch den Wortlaut der Normen bedroht, weil sie – wenn auch ohne kriminelle Absicht – mit Hackerprogrammen umgehen.

Ein Botnetz? Geschnitten oder im Stück?

"Ein Botnetz? Wir haben gerade ein japanisches im Angebot! Macht fünf Dollar für tausend infizierte PCs!" So ähnlich scheint der Handel mit infizierten Rechnern im Untergrund zu funktionieren. Der Sicherheitsdienstleister Finjan hat einen Bericht veröffentlicht, wonach es dem hauseigenen Malicious Code Research Center gelungen ist, eine Handelsplattform für Botnetze zu analysieren. Auf der Plattform "Golden Cash" (Your Money Making Machine) können Kriminelle Botnetze verkaufen und kaufen. Die Preise variieren je nach Lage des Botnetzes. Während 1000 Zombie-PCs in Japan zu Schleuderpreisen über den digitalen Tisch gehen, müssen Käufer eines Botnetzes in Australien für 1000 Rechner schon bis zu 500 Dollar zahlen.

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