In einem vielbeachteten Urteil hat das AG Wiesloch zu den Sorgfaltspflichten des Onlinebanking Nutzers und dem Anscheinsbeweis beim Onlinebanking Stellung genommen. Sie haben die Möglichkeit sich hierzu an der Diskussion im Forum zu beteiligen.
Hier finden Sie eine Stellungnahme von Prof. Borges.
Hier finden Sie die Anmerkung zum AG Wiesloch von Tobias Mühlenbrock und Paul Dienstbach. Die Veröffentlichung erfolgt in der September-Ausgabe der MMR.
In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett die Einführung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) beschlossen. Das digitale Auskunftsverfahren soll die Entgeltbescheinigungen in Papierform ablösen, die bisher vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Wer also in Zukunft Sozialleistungen in Anspruch nehmen will, benötigt eine Chipkarte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die Signatur belegt die Identität und die Berechtigung des Karteninhabers. Sie ist universell einsetzbar und ersetzt eine Unterschrift. Künftig könnten also etwa Leistungen, bei denen persönliches Erscheinen bei der Behörde keine Pflicht ist, auch vom Computer zu Hause aus beantragt werden. Ziel ist es, den Bürgern das Stellen von Anträgen zu erleichtern und Wirtschaft und Verwaltung Bürokratie zu ersparen.
Seit dem 1. April 2008 ist das Buch "Digitale Identitäten" von Dr. Stephan Humer erhältlich. „Digitale Identitäten“ ist das Ergebnis eines sozialwissenschaftlichen Forschungsprojektes, in dem dargestellt wird, wie und in welchem Maße individuelle und kollektive Identitäten von der Digitalisierung beeinflußt werden.
Das Landgericht Köln hat in einem viel beachtetem Urteil (5.12.2007 – 9 S 195/07) zur Haftung des Geldkuriers gegenüber dem Phishing-Opfer entschieden. Von Interesse ist neben der Entscheidung der Haftungsfrage vor allem die ausführliche Stellungnahme des Gerichts zu den Verkehrspflichten des Nutzers von Online-Banking. Dem Urteil des LG Köln begegnen in mehreren Punkten einige Bedenken. Prof. Dr. Georg Borges nimmt dazu in einer Urteilsanmerkung, die in der März-Ausgabe der Zeitschrift MultiMedia und Recht (MMR) erscheinen wird, Stellung. Für die Mitglieder der Arbeitsgruppe ist die Anmerkung exklusiv im Mitgliederbereich abrufbar .
Am 15.10.2007 fand die diesjährige Mitgliederversammlung der a-i3 an der Ruhr-Universität Bochum statt. Auf der Mitgliederversammlung wurden Vorstand und Verwaltungsrat neu gewählt. Im Folgenden finden Sie die Abstimmungsergebnisse zu diesen Wahlen.
Mittlerweile gibt es erste Berichte darüber, wozu die aus dem auf monster.com erfolgten Angriff gewonnen Informationen konkret missbraucht worden sein könnten. Möglicherweise wurden gezielt Arbeitssuchende mit einem Stellenangebot als „Transfer-Manager“ angeschrieben. Als Voraussetzung für diesen Job wurde ein Bankkonto bei der Bank of America gefordert. Um den Anschein von Seriosität zu erwecken, enthielt die E-Mail persönliche Daten des Betroffenen. Der Betroffene wurde in der E-Mail aufgefordert, seine Kontodaten zu übermitteln. Reagierte er auf dieses Angebot, wurde auf seinem Rechner Schadsoftware installiert. Mit Hilfe der Kontoinformationen und der Schadsoftware könnten anschließend Überweisungen von dem jeweiligen Konto vorgenommen worden sein.
Das OLG hat mit Urteil vom 16.11.2006 entschieden, dass dem Teilnehmer einer Internet-Auktion weder ein Anscheinsbeweis dahingehend zugute kommt, dass entweder der Accountinhaber selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person gehandelt hat, noch müsse der Accountinhaber für eine unter Verwendung seines Mitgliedsnamen und Passwort abgegebene Willenserklärung nach den Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung einstehen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde.
Das LG Köln hat in seinem Beschluss vom 18.10.2006 entschieden, dass der Nutzer eines Internetforums die Pflicht hat, bereits im Vorfeld geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden. Allerdings müssen sich diese Vorkehrungen im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen halten.