Das AG Neunkirchen hat am 13.3.2007 ein Ehepaar, das aus einem Phishingangriff stammendes Geld weitergeleitet hatte, wegen gemeinschaftlicher Geldwäsche in Tateinheit zu gemeinschaftlicher fahrlässiger Erbringung von Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis zu Geldstrafen verurteilt.
Archiv der Kategorie: Urteile
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Urteil zu Finanzagenten
Das AG Böblingen hat mit Urteil vom 14.02.2007 einen Finanzagenten zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Urteil im im Volltext finden Sie hier .
Zur verdeckten Online-Durchsuchung
LG Bonn- Stornierung der Gutschrift beim Finanzagenten
Das LG Bonn hatte zur Berechtigung der Bank zu einer Stornobuchung nach Nr. 8 Abs. 1 AGB Banken, bei einer Kontogutschrift infolge einer mit ausgespähter PIN und TAN vorgenommen Überweisung im Online-Banking zu entscheiden. Der Finanzagent, von dessen Konto die Bank die Gutschrift stoniert hatte, verklagte seine Bank auf Rückzahlung des stonierten Betrages. Das LG wies die Klage ab.
Die Entscheidung im Volltext finden Sie hier .
Zur Haftung eines Finanzagenten
BGH Entscheidung zu Backdoor-Trojanern
Der BGH hatte in seinem Urteil vom 23.11.2006 als Revisionsinstanz darüber zu entscheiden, ob der Kläger, ein Teilnehmernetzbetreiber, gegen die Beklagte einen Anspruch auf Begleichung seiner Entgeltansprüche, die durch Verbindungen zu mehreren Mehrwertdienstenummern entstanden sind, hat. Zwischen den Parteien ist streitig, ob und gegebenenfalls in welcher Weise sich ein auf dem Heimcomputer des Anschlussinhabers vorgefundenes Schadprogramm auf das Telefonentgeltaufkommen ausgewirkt hat.
Anscheinsbeweis/Rechtsscheinhaftung bei eBay
Das OLG hat mit Urteil vom 16.11.2006 entschieden, dass dem Teilnehmer einer Internet-Auktion weder ein Anscheinsbeweis dahingehend zugute kommt, dass entweder der Accountinhaber selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person gehandelt hat, noch müsse der Accountinhaber für eine unter Verwendung seines Mitgliedsnamen und Passwort abgegebene Willenserklärung nach den Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung einstehen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde.
Der Kläger hatte am 20.10.2005 bei dem Auktionshaus eBay ein Angebot über einen Gebrauchtwagen der Marke BMW 318 i eingestellt. Am gleichen Tag erhielt er eine eBay-Verkaufsbestätigung, dass der Beklagte gegen 16.20 das Fahrzeug über die „Sofort-Kaufen“-Option erworben habe. Erstinstanzlich beantragte der Kläger den Beklagten zur Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 11.999,00 € Zug-um-Zug gegen Herausgabe des Kfz zu verurteilen und festzustellen, dass der Beklagte sich im Annahmeverzug befindet. Mit der Berufung verlangt er nunmehr die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2499,00 €, da er das Fahrzeug mittlerweile verkauft hatte. Bei der Summe handelt es sich im die Differenz zwischen dem durch dieses zweite Geschäft erzielten Kaufpreis und der Summe zu der das Fahrzeug bei eBay unter der „Sofort-Kaufen“-Option zu erwerben war. Wegen des überschießenden Restes haben die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt.
Der Beklagte war zwar ebenfalls bei eBay als Nutzer registriert, bestritt aber, dass er bei der Auktion des Klägers ein Gebot abgegeben zu haben. Er habe selbst keinen Computer. Nach anfänglichem Leugnen, räumte er ein, dass er im entscheidungserheblichen Zeitpunkt vom Computer eines Freundes aus auf der eBay-Website online war. Er habe sich aber lediglich Kameras angeschaut. Er habe sich zwar in Gegenwart von zwei Zeugen angemeldet, aber – wie jedes Mal wenn er bei der Internetnutzung sein Kennwort eingebe – darauf geachtet, dass niemand die eingegebenen Daten sehen könne.
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Haftung des Geldkuriers
Das AG Neresheim hat in seinem Urteil vom 14.11.2006, die Haftung eines Geldkuriers gegenüber dem geschädigten Kontoinhaber abgelehnt. Ein bereicherungsrechlticher Anspruch scheitere jedenfalls an der Entreicherung auf Seiten des Beklagten nach § 818 III BGB. Ein Haftung nach § 823 II BGB i.V.m. § 261 StGB komme nicht in Betracht, da der Beklagte nicht leichtfertig gehandelt habe.
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