Erneut versuchen Phisher an die Login-Daten von PayPal-Nutzern zu gelangen. Die Betrüger locken mit einem erhöhten Zinssatz.Der versuchte Datendiebstahl leitet die ahnungslosen Nutzer auf www.paypalobjects. de.gg, eine gefälschte PayPal-Startseite, die bei einem kostenlosen Anbieter gehosted wird.
Am Mittwoch, 21.3.2007, fand die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zur geplanten Strafrechtsänderung zur Bekämpfung der Computerkriminaltät statt, die erhebliche Bedeutung auch für die Bekämpfung des Phishing hat. Neun Experten aus Wissenschaft und Praxis, darunter die a-i3-Mitglieder Prof. Dr. Georg Borges und PD Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, LL.M. nahmen zum umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung.
Nach Angaben von Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) wurden im "Ländle" im vergangenen Jahr 609.837 Straftaten gezählt, 8927 oder 1,4 Prozent weniger als 2005. Die Kriminalitätsbelastung habe sich mit 5680 Straftaten pro 100.000 Einwohnern gegenüber 2005 (5773) um 1,6 Prozent verringert. Die Aufklärungsquote sank den Angaben zufolge leicht von 60,1 auf 59,9 Prozent. Die Zunahme der Ermittlungsverfahren bei der Internetkriminalität (Anstieg von 14.153 auf 15.437 Fälle) und der Computerkriminalität (Anstieg von 6.105 auf 6.833 Fälle) mache deutlich, dass die Polizei vor neuen Herausforderungen stehe, sagte Rech. Mit 74,9 Prozent sei der Betrug das am häufigsten begangene Delikt bei der Internetkriminalität. Mehr bei www.heise.de .
Von Deutschland gehen einer neuen Studie des Antivirenspezialisten Symantec zufolge mit 19 Prozent europaweit die meisten Internet-Sicherheitsrisiken aus. Mit 32 Prozent ist Deutschland sogar die europäische Hochburg so genannter Phishing- Websites, teilte das Unternehmen am Montag mit. Weltweit rangiert Deutschland damit nach den USA an zweiter Stelle.
Vor dem Amtsgericht Kusel muss sich ein Unternehmer wegen Geldwäsche verantworten. Der Mann aus dem Landkreis Kusel soll sein Konto Internet-Trickbetrügern zur Verfügung gestellt haben, die mit der so genannten "phishing-Methode" im Netz illegal Geld von Konten abgehoben hatten.
Phisher können einen Designfehler im Firefox-Browser ausnutzen, um vor Anwendern die wahre Herkunft einer Seite zu verschleiern. Auf diese Weise lassen sich etwa äußerst täuschend echt gemachte Seiten von Banken, eBay, PayPal und anderen Dienstleistern ins Netz stellen (Spoofing). Der Spezialist für Browsersicherheit Michal Zalewski hat zur Demonstration eine Seite zur Verfügung gestellt, auf der Interessierte das Problem nachvollziehen können. Die Demo funktioniert mit Firefox 1.5 und 2.0. Mehr bei www.heise.de. Informationen über eine Sicherheitslücke im Internet Explorer 7 finden sie hier .
Gartner-Analystin Avivah Litan hat eine Studie veröffentlicht, der zufolge allein 15 Millionen Amerikaner in den vergangenen zwölf Monaten Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sein sollen. Gegenüber 2003 liegt diese Zahl um über 50 Prozent höher und wird in Zukunft wohl noch weiter steigen.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), nach der Strafprozessordnung unzulässig ist.
Derzeit ist eine gefälschte E-Mail in Umlauf, die als angeblichen Absender das BKA vorgibt. Der Betreff dieser E-Mail lautet "Ermittlungsverfahren Nr. X", wobei X eine Variable für eine sechsstellige Zahl darstellt. Diese E-Mail stammt nicht vom BKA! Das Bundeskriminalamt warnt dringend davor, den Dateianhang der E-Mails zu öffnen. Es handelt sich um eine derzeit noch nicht näher zu klassifizierende Schadsoftware, die sich unter Umständen beim Öffnen automatisch per E-Mail an die im Adressbuch des Rechners gelisteten Adressen weiterversendet oder weitere Schadfunktionen auf dem Rechner ausführt. Die Mehrheit der aktuellen Virenschutz-Scanner erkennt die Datei zur Zeit nicht als Schädling.
Mit Beschluss vom 31.1.2007 hat der 3. Strafsenat des BGH entschieden, dass verdeckte Online-Durchsuchungen derzeit unzulässig sind, weil eine gesetzliche Grundlage dafür fehlt. Der Generalbundesanwalt hatte beim Ermittlungsrichter des BGH beantragt, die Durchsuchung des Computers eines wegen Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung Beschuldigten sowie die Beschlagnahme der dort befindlichen Dateien anzuordnen und „den Ermittlungsbehörden zur verdeckten Ausführung dieser Maßnahme zu gestatten, ein hierfür konzipiertes Computerprogramm dem Beschuldigten zur Installation zuzuspielen, um die auf den Speichermedien des Computers abgelegten Dateien zu kopieren und zum Zwecke der Durchsicht an die Ermittlungsbehörden zu übertragen“ (verdeckte Online-Durchsuchung). Der Ermittlungsrichter lehnte diesen Antrag ab, der Senat bestätigte dies nun, womit eine seit Jahren umstrittene Rechtsfrage für die Praxis verbindlich geklärt ist – bis zu einer künftigen Gesetzesänderung.