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BGH schränkt Anscheinsbeweis im Online-Banking ein

Am 11. April wurden die Urteilsgründe des BGH-Urteils vom 26.2.1016 – Az. XI ZR 91/14 zur Haftung von Bankkunden bei missbräuchlichen Überweisungen im Online-Banking veröffentlicht. In der ausführlichen Urteilsbegründung schränkt der BGH den Anscheinsbeweis für das mTAN-Verfahren massiv ein und formuliert Zweifel an der Sicherheit des mTAN-Verfahrens. Außerdem wendet sich der BGH gegen eine Haftung des Bankkunden nach den Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung.

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