In den letzten Tagen war die Website der a-i3 teilweise nicht abrufbar. Ursache hierfür ist ein Denial-of-Service-Angriff gegen den Webserver, der vermutlich über ein Botnetz durchgeführt wurde. Über die Motive und Hintergründe ist bisher nichts bekannt. Gelingt es Ihnen nicht die a-i3 Website aufzurufen, versuchen Sie es bitte unter der mit „http“, statt „https“ beginnenden Verbindung, also http://a-i3 .org.
Die Methoden, mit denen Phisher versuchen Finanzagenten für die Weiterleitung des erlangten Geldes zu gewinnen, werden immer raffinierter. Die klassischen Jobangebote für Finanzagenten machen die potentiellen Bewerber offenbar immer häufiger misstrauisch. Daher suchen die Phisher nach Methoden, bei denen die Angeworbenen unter Umständen gar nicht bemerken, dass sie Gelder weiterleiten sollen.
Das LG Bonn hatte zur Berechtigung der Bank zu einer Stornobuchung nach Nr. 8 Abs. 1 AGB Banken, bei einer Kontogutschrift infolge einer mit ausgespähter PIN und TAN vorgenommen Überweisung im Online-Banking zu entscheiden. Der Finanzagent, von dessen Konto die Bank die Gutschrift stoniert hatte, verklagte seine Bank auf Rückzahlung des stonierten Betrages. Das LG wies die Klage ab.
Die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift FINANZTEST prüft und beurteilt in der Januar Ausgabe 2007 die Online-Banking Angebote von 20 Banken. Die Angebote wurden sowohl auf die technische Sicherheit, als auch auf die jeweiligen Regelungen bzgl. Haftung und Sorgfaltpflichten der Kunden untersucht. Bei 16 der 20 Institute wurde das Online-Banking als sicher eingestuft, nur 2 Banken, die Citibank und die readybank, fielen bei dem Test durch.
Das AG München hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2006, Az. 254 C 31434/06, entscheiden, dass ein Phishing-Opfer gegen den Geldkurier, der das Geld ins Ausland weitergeleitet hat, einen Anspruch aus Eingriffskondiktion gemäß § 812 I S. 1, 2. Alt. BGB hat. In dem vom AG München entschiedenen Fall, war nicht die Beklagte selbst, sondern ihr Ehemann als Geldkurier tätig. Sein Verhalten wurde der Beklagen als Kontoinhaberin aber gemäß § 166 BGB zugerechnet. Die Beklagte könnte sich auch nicht auf Entreicherung gemäß § 818 III BGB berufen, da sich Ehemann nach Ansicht des Gerichts der Einsicht in die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts, gemessen an dem normativen Maßstab rechtlich Denkender, bewusst verschlossen hatte und somit eine verschärfte Haftung gemäß § 819 I BGB i.V. mit § 166 BGB zu bejahen war.
Toolbars für Internetbrowser sollen eigentlich die betrügerischen Phishing-Webseiten erkennen und die Nutzer warnen. Tatsächlich erkennt aber nur ein knappes Drittel dieser Programme die Gefahr. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie, die Studenten der Ruhr-Universität unter fachlicher Anleitung der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3) erstellt haben.
Im Bereich der IT-Sicherheit ist nach Erkenntnissen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine zunehmende Kriminalisierung festzustellen. Massenangriffe wie zum Beispiel Phishing-Attacken werden von international organisierten Banden durchgeführt. Ebenfalls steigt die Zahl gezielter individueller Angriffe, die Sicherheitslücken bei Software ausnutzen.
Die Europäische Kommission rief heute die Regulierungsbehörden und alle anderen Beteiligten in Europa dazu auf, energischer gegen Spam, Späh- und Schadsoftware vorzugehen. Wie die Kommission in einer neuen Mitteilung betont, leidet Europa trotz geltender EU-Vorschriften, die Spam in Europa verbieten, weiterhin unter illegalen Online-Aktivitäten, die ihren Ursprung innerhalb der EU und in Drittländern haben.