Alle Beiträge von Dipl.-Jur. Paul Dienstbach

Ansprüche des Phishing-Opfers gegen den Finanzagenten

Das AG Bergisch Gladbach hatte zur Haftung des Finanzagenten gegenüber dem Phishing-Opfer zu entscheiden. Ein Anspruch aus § 812 BGB scheide wegen Entreicherung des Finanzagenten nach § 818 Abs. 3 BGB aus. Die Voraussetzungen der verschäften Haftung nach § 819 BGB seien nicht gegeben. Das AG lehnte auch den Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 261 StGB ab, da § 261 StGB kein Schutzgesetz sei.

Das Urteil des AG wurde durch Berufungsurteil des LG Köln vom 5.12.2007 abgeändert.

Hier finden Sie das Urteil des AG Bergisch Gladbach im Volltext

Hier finden Sie das Berufungsurteil des LG Köln.  

a-i3/BSI Symposium 2007 ein voller Erfolg

Am 24. und 25. April 2007 fand in Bochum das 2. interdisziplinäre Symposium der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) statt. Zahlreiche Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik, Österreich, der Schweiz und Luxemburg diskutierten aktuelle Trends der technischen und rechtlichen Entwicklung des Identitätsmissbrauchs durch Phishing, Trojaner & Co. in Onlinebanking und E-Commerce.
 
Einen ausführlichen Tagungsbericht erhalten sie hier
 

OLG Hamm – Anscheinsbeweis/Rechtsscheinhaftung bei eBay

Das OLG hat mit Urteil vom 16.11.2006 entschieden, dass dem Teilnehmer einer Internet-Auktion weder ein Anscheinsbeweis dahingehend zugute kommt, dass entweder der Accountinhaber selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person gehandelt hat, noch müsse der Accountinhaber für eine unter Verwendung seines Mitgliedsnamen und Passwort abgegebene Willenserklärung nach den Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung einstehen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde.

 

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LG Köln – Störerhaftung wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen bei Internetforen

Das LG Köln hat in seinem Beschluss vom 18.10.2006 entschieden, dass der Nutzer eines Internetforums die Pflicht hat, bereits im Vorfeld geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden. Allerdings müssen sich diese Vorkehrungen im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen halten.

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Ansprüche des Phishing-Opfers gegen den Geldkurier

Das LG Ellwangen hat mit Urteil vom 30.3.2007 die klageabweisende Entscheidung der Vorinstanz (AG Neresheim – 1 C 90/06) teilweise aufgehoben und den Geldkurier auf Schadensersatz nach §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 261 Abs. 2, 5 StGB verurteilt. Die Leichtfertigkeit der Geldwäsche sei insbesondere auch deshalb zu bejahen, da der Beklagte studierter Datentechniker sei und sich ihm die kriminellen Hintergründe des Arbeitsangebotes hätte aufdrängen müssen. Die eigentliche Inhaberin des Empfängerkontos, die dem Finanzagenten eine Kontovollmacht erteilt und von den Geldtransfers wußte, habe dagegen nicht leichtfertig gehandelt. Eine bereicherungsrechtliche Haftung der Kontoinhaberin scheide wegen Entreicherung aus. 

Hier finden Sie das Urteil im Volltext .

a-i3 Mitgliederbereich eröffnet

Ab sofort ist der Mitgliederbereich der a-i3 Website freigeschaltet. Unsere Mitglieder können hier auf exklusive Informationen aus allen Arbeits- und Forschungsbereichen der Arbeitsgruppe zum Identitätsschutz im Internet zugreifen. Zudem erscheinen zu bestimmten Inhalten Vorabveröffentlichungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in unserem Forum mit den a-i3 Mitglieder die aktuellen Entwicklungen zu diskutieren.

Sollten Sie Interesse an der Mitgliedschaft und damit dem Zugang zum geschützten Bereich haben, klicken Sie bitte hier.