Alle Beiträge von Dipl.-Jur. Alexander Dehmel

Nicht komplizierte Arbeit mit gutem Lohn

Firma: Global Transportation Group
Position: Versandmanager
Kategorie: Versand/Manager  
Arbeitszeit: Heimarbeit/Teilzeitbesch.ftigung
Ort: Deutschland  
Verg.tung: 1950 Euro monatlich + Bonus
Erfahrung: nicht erforderlich  
Ausbildung: keine

Sehr geehrten Damen und Herren!

Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Firma "Global Transportation Group"
auf der Suche nach Mitarbeitern in West-, Nord- und Sude Europa fur die Position eines Assistenten des Versandmanagers ist.

Falls Sie Fragen bezuglich unseres Stellenangebots oder andere Fragen haben, setzten Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
Ich bin fur Sie per E-Mail jederzeit erreichbar.

Mit freundlichen Gruben

Kontakt:

Arbeit für dich!

Wir bieten Dir die Möglichkeit, einfach von 2000 bis 8000 Euro im Monat zu verdienen. Du kannst diese Arbeit mit Deinem jetzigen Job vereinbaren! Für die Arbeit bei uns wirst Du nicht mehr als 2-3 Stunden pro Tag 1-2 Mal in der Woche aufwenden. Für jeden erledigten Auftrag, der bei Dir nicht mehr als 3 Stunden in Anspruch nehmen wird, wirst Du von 600 bis 1600 Euro erhalten.

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Beeile Dich, die Anzahl der Stellenangebote ist begrenzt!

Datenschützer verhängt Bußgeld gegen Easycash

Der Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper, hat gegen die Easycash GmbH ein Bußgeld über 60.000 Euro verhängt. Damit sanktioniert er die "unzulässige Weitergabe von Kontodaten und Daten über Ort, Zeitpunkt und Höhe von Zahlungsvorgängen", heißt es in einer Mitteilung. Die Daten hatte Easycash an ein Schwesterunternehmen vermittelt, das Kunden- und Bonusprogramme anbietet, und die Daten statistisch auswertete. Easycash wickelt im Auftrag von Einzelhändlern EC-Kartenzahlungen ab und verfügt daraus über zahlreiche Datensätze über Kartenzahlungsvorgänge. An das Schwesterunternehmen gab Easycash die Daten von rund 400.000 Zahlungsvorgängen weiter.

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LG Landshut verneint grobe Fahrlässigkeit bei Eingabe von 100 TAN

Das LG Landshut hat in einem Urteil vom 14.7.2011 entschieden, dass die Eingabe von 100 Transaktionsnummern (TAN) auf einer gefälschten Internetseite nicht als grob fahrlässig zu beurteilen sei. Der betroffene Bankkunde wurde nach dem Log-In zum Online-Banking durch ein Schadprogramm auf eine gefälschte Internetseite umgeleitet, die der Internetseite der Bank in Text, Funktion und Aussehen ähnlich sah. Mit der Begründung, dass im Zuge der Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen sämtliche TAN-Listen aus dem Verkehr gezogen werden müssten, wurde er zur Eingabe von 100 TAN aufgefordert.

Der Bankkunde, der nur rudimentäre Deutsch- und Internetkenntnisse besitzt, kam dieser Aufforderung nach. In der Folge wurden mehrfach Beträge von seinem Konto abgebucht, sodass ihm ein Schaden in Höhe von 6.000 Euro entstand.

Das LG Landshut sprach ihm einen Anspruch in entsprechender Höhe gegen seine Bank zu. Die Eingabe von 100 TAN wertete es dabei als nicht grob fahrlässig, da die angeführte Begründung aus Sicht des Klägers plausibel gewesen sei. Ein Hinweis auf den Internetseiten der Bank, dass nur dann die Angabe einer TAN verlang würde, wenn der Kunde selbst zuvor eine Überweisung veranlasst habe, stehe dem nicht entgegen. Auch aus der hohen Anzahl der angeforderten TAN ergebe sich nicht anderes. Da der Kunde durch die gefälschte Seite hierzu gerade aufgefordert worden sei, läge umgekehrt dann eine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn er nur 50 oder 60 TAN angegeben hätte, da in diesem Fall davon ausgegangen werden müsste, dass er Verdacht geschöpft und trotzdem gehandelt habe.

Das gesamte Urteil ist hier verfügbar.

 

LG Landshut beurteilt Eingabe von 100 TAN als nicht grob fahrlässig

Das LG Landshut hat in einem Urteil vom 14.7.2011 entschieden, dass die Eingabe von 100 Transaktionsnummern (TAN) auf einer gefälschten Internetseite nicht als grob fahrlässig zu beurteilen sei. Der betroffene Bankkunde wurde nach dem Log-In zum Online-Banking durch ein Schadprogramm auf eine gefälschte Internetseite umgeleitet, die der Internetseite der Bank in Text, Funktion und Aussehen ähnlich sah. Mit der Begründung, dass im Zuge der Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen sämtliche TAN-Listen aus dem Verkehr gezogen werden müssten, wurde er zur Eingabe von 100 TAN aufgefordert.

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AK Vorrat wirft Telecom-Unternehmen verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung vor

Deutsche Telekommunikationsunternehmen speichern nach wie vor Verbindungsdaten über Zeiträume von bis zu einem halben Jahr. Die Praxis widerspreche einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, laut dem die Unternehmen Verbindungsdaten nur noch kurzzeitig zu Abrechnungszwecken speichern dürften, erklärte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) unter Berufung auf einen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München. Ein Sprecher der Behörde bestätigte heise online die Echtheit des Dokumentes. Wie das nur für den internen Gebrauch bestimmte Schreiben von Polizei und Staatsanwaltschaft in die Öffentlichkeit gelangen konnte, konnte der Sprecher nicht erklären.

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Über 500 Zertifikate: Ausmaß des CA-Hacks schlimmer als erwartet

Bei dem Angriff auf die Zertifizierungsstelle DigiNotar im Juli wurden mehr als doppelt so viele Zertifikate ausgestellt wie bisher angenommen. Die niederländische Regierung hat den Entwicklern des Tor-Projekt eine Liste mit 531 Zertifikaten ausgehändigt, in der sich auch die Domains zahlreicher Geheimdienste wiederfinden: Die Angreifer konnten jeweils mehrere Zertifikate für www.sis.gov.uk (MI6), www.cia.gov und www.mossad.gov.il ausstellen. Auch für diverse Microsoft-Domains wurden missbräuchlich Zertifikate ausgestellt, darunter microsoft.com, windowsupdate.com, login.live.com und skype.com. Weitere Prominente Opfer sind facebook.com, twitter.com, aol.com, android.com und secure.logmein.com.

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SPD-Netzpolitiker stecken Linie zur Vorratsdatenspeicherung ab

Die Sozialdemokraten befürworten die Speicherung von IP-Adressen auf Vorrat. Der Gesprächskreis "Netzpolitik und Digitale Gesellschaft" beim SPD-Parteivorstand hat einen "Musterantrag" vorgelegt, demzufolge IP-Adressen gespeichert werden dürfen. "Die Beauskunftung von Anschlussinhabern anhand einer IP-Adresse kann als milderes und weniger eingriffsintensives Mittel zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden", heißt es in dem Papier. Ein Abruf der Internet-Verbindungsdaten sollte jedoch nur innerhalb einer "angemessenen" Frist erfolgen dürfen.

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Datenschutz oder optimierte Verantwortungslosigkeit?

Die Sommerakademie des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein widmete sich in diesem Jahr der Frage, wie smarter Datenschutz in einer smarten Welt aussehen kann, in der Energiezähler Duschprofile und Handys Bewegungsprofile eines Menschen abliefern können. Droht die organisierte Verantwortungslosigkeit oder gibt es Hoffnung, dass organisierte Verantwortung die schlimmsten Auswüchse des Datenmissbrauchs verhindert?

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Bundesregierung will Internet-Abzocke schärfer bekämpfen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein Gesetz "zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" beschlossen. Die Regierung will damit Abo- beziehungsweise Kostenfallen im Internet schärfer bekämpfen. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten müssen die Anbieter demnach künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten von Verträgen sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen.

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