Alle Beiträge von Dipl.-Jur. Alexander Dehmel

BSI will Programmsicherheit per Ampel klassifizieren

Die Schwachstellenampel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll Anwendern einen Überblick darüber geben, wie sicher die von ihnen eingesetzten Betriebssysteme und Standardprogramme sind. Das Bewertungssystem der Ampel stützt sich auf die zweite Revision des Common Vulnerability Scoring System (CVSS v2), eines verbreiteten Standards zur Bewertung von Sicherheitslücken.

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Google führt Dienste trotz Datenschutzbedenken zusammen

Trotz massiver Proteste hat Google am heutigen Donnerstag seine umstrittene neue Datenschutzerklärung weltweit in Kraft gesetzt. Der Internet-Riese vereinheitlicht damit die Richtlinien für mehr als 60 einzelne Dienste und wertet gleichzeitig die Nutzerdaten aller Produkte gesammelt aus. Mit der Einführung der neuen Regeln setzte sich das Unternehmen über Bedenken von Datenschützern und Politikern in Europa und den USA hinweg, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert hatten.

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Karlsruhe beschränkt Verwendung von Telekommunikationsdaten

Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig (Az. 1 BvR 1299/05). Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

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MasterCard Inaktiv

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir von MasterCard® Europe SPRL möchten, dass Sie mit unserem Service mehr als zufrieden sind. Aber wie Sie sicherlich wissen, sind selbst große Weltunternehmen wie wir verpflichtet uns nach der Bundesregierung zu richten. Diese schreibt nun vor, dass zu Beginn des neuen Jahres eine Kreditkartenverifizierung stattfinden muss. Dies hängt mit dem umstrittenen EU-Gesetz zusammen und soll der Bekämpfung von Geldwäsche dienen. Selbstverständlich werden wir Ihre Daten vertraulich behandeln und ausschließlich für den Abgleich benutzen.

Solange Sie die Verifizierung nicht durchgeführt haben, wird es uns nicht möglich sein Ihre Kreditkarte erneut freizuschalten.
Wenn Sie jedoch nicht auf den Service von Mastercard verzichten möchten und Ihre Kreditkarte weiterhin reibungslos und sicher nutzen wollen, haben Sie die Möglichkeit eine Verifizierung durchzufuehren.
Mit diesem Verfahren schalten Sie Ihre Kreditkarte unverzüglich wieder vollständig frei.

Hierzu besuchen Sie die unten aufgeführte Seite, auf welcher Sie ein Formular vorfinden.
Tragen Sie dort Ihre Daten ein und vergewissern Sie sich nochmals, dass diese korrekt eingetragen wurden.
Weitere Informationen zu Ihrer Sicherheit und zur Verifizierung finden Sie selbstverständlich auf der folgenden Seite:

Sicherheit und Datenschutz

Viel Vergnügen mit Ihrer Mastercard und einen schönen Tag wünscht Ihnen Ihr MasterCard Europe SPRL.

Master Card Europe SPR.L.
Representative Office Germany

Unterschwerinstiege 5b
60537 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 [0] 63 93 13 13 0
Telefax: +49 [0] 63 93 13 13 10 

Neue Anwendungen für den elektronischen Personalausweis

Zur CeBIT vor einem Jahr holte sich der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sein Ticket mit dem neuen Personalausweis ab. De Maizière verließ die Messe als designierter Verteidigungsminister und war fortan nicht mehr für den Ausweis zuständig. Das neue Personaldokument kam seither nur mühsam voran: 36 Angebote, bei denen die elektronische Identifikation genutzt werden kann, gibt es derzeit.

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Richter beschlagnahmt Facebook-Account

Der Prozess ist eigentlich wenig spektakulär. Angeklagt ist ein 20-Jähriger, der einem Kumpel den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben soll. Und doch könnte gerade dieses ziemlich alltägliche Verfahren vor dem Reutlinger Amtsgericht Geschichte schreiben. Denn um den Angeklagten zu überführen, hat der Richter den Facebook-Account des 20-Jährigen beschlagnahmt. Das – so sagen Experten – gab es in dieser Form wohl noch nie in einem deutschen Strafprozess.

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Polizei in NRW braucht neue Website

Die nach einem Hacker-Angriff Ende Januar abgeschaltete Internet-Präsenz der Polizei in Nordrhein-Westfalen zeigt weiterhin nur eine einfache Infoseite. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) NRW bestätigte am Mittwoch Sicherheitslücken in der Online-Präsenz. Nach aktuellem Erkenntnisstand müsse ein komplett neuer Internet-Auftritt entwickelt werden.

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Einführung des E-Postbriefs langsamer als gedacht

Die Deutsche Post kommt bei der Einführung des E-Postbriefes schleppender voran als gedacht. "Wir haben am Anfang gesagt, dass es etwa drei bis fünf Jahre benötigt. Es können aber auch sechs Jahre werden", sagte Brief-Vorstand Jürgen Gerdes der Financial Times Deutschland (FTD). Trotz des erheblichen zusätzlichen Aufwands will er den Kostenrahmen von etwa 500 Millionen Euro für den E-Postbrief einhalten: "Ich habe derzeit keinen Grund, über ein höheres Budget nachzudenken." Derweil entwickeln Konkurrenten ähnliche Dienste.

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Datenschützer Schaar: Mängel bei staatlicher Überwachungssoftware

Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar sieht Mängel bei der vom Bund eingesetzten Trojanersoftware zur Überwachung von Computern. In seinem Prüfbericht kommt er nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zu dem Ergebnis, dass die Software die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt. Schaar erinnerte auch daran, dass das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, bei heimlichen Überwachungen den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen. Das aber werde missachtet. Die Programme, die im Kampf gegen schwere Kriminalität eingesetzt werden, hatten für viel Wirbel gesorgt.

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