Alle Beiträge von Dipl.-Jur. Alexander Dehmel

Haftung für Identitätsmissbrauch bei eBay-Account

Der Bundesgerichtshof hat heute (11.05.2011) ein Grundsatzurteil zur Haftung des Inhabers eines Mitgliedskontos bei der Internetauktionsplattform eBay für unter seiner Identität von einem Dritten abgegebene Erklärungen gefällt.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte ist Inhaberin eines Mitgliedskontos bei eBay. Unter Nutzung dieses Kontos wurde eine Gastronomieeinrichtung zum Verkauf angeboten, worauf der Kläger ein Maximalgebot von 1.000 € abgab. Die Auktion wurde vorzeitig beendet, wobei der Kläger zu diesem Zeitpunkt Höchstbietender war. Er forderte die Beklagte zunächst zur Lieferung der Gastronomieeinrichtung im Wert von über 30.000 € auf. Nach erfolglosem Ablauf der hierfür gesetzten Frist verlangt er in ähnlicher Höhe Schadensersatz von der Beklagten.

Unklar war, ob das Angebot von der Beklagten selbst oder – ohne ihre Beteiligung – von deren Ehemann eingestellt worden ist und ob in letzterem Fall die Beklagte als Inhaberin des Mitgliedskontos gegenüber dem Kläger auf Schadensersatz haftet.

Nach einer Ablehnung der Klage in den Vorinstanzen hält auch der Bundesgerichtshof den Anspruch für nicht gegeben. Auch im Internet sei eine rechtsgeschäftliche Erklärung unter fremdem Namen (bzw. unter fremder Identität) dem Namens- bzw. Identitätsinhaber nur dann zurechenbar, wenn die Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung, wenigstens aber eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht gegeben seien. Die unsorgfältige Verwahrung der Zugangsdaten hingegen begründe keinen hinreichenden Rechtsschein dafür, dass der Identitätsinhaber – hier: die Beklagte als Inhaberin des Mitgliedskontos – selbst gehandelt habe.

Im Urteil geht es um eine typische Konstellation des Identitätsmissbrauchs, bei der ein Dritter – in diesem Fall der Ehemann der Beklagten – deren Identität insofern missbraucht, als unter dieser fremden Identität rechtsgeschäftliche Erklärungen abgegeben werden. Die vom Bundesgerichtshof entschiedene Frage lautete, ob derjenige, dessen Identität missbraucht worden ist, bei unsorgfältigem Umgang mit Authentisierungsmedien vertraglich zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet ist. Diese Frage wurde in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen verneint.
 
Das vollständige Urteil kann hier abgerufen werden.
 
Eine ausführliche Untersuchung zur Haftung bei Identitätsmissbrauch in vergleichbaren Konstellationen finden Sie bei Borges/Schwenk/Stuckenberg/Wegener, Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet, Rechtliche und technische Aspekte, Springer 2011.

Datenschutz auch unter IPv6

Wie Spiegel Online berichtet, wollen die Telekom und Vodafone auch in Zukunft dynamische Adressen an Ihre Kunden vergeben. Damit fällt eine Befürchtung von Datenschützern weg: Die lebenslange Zuordnung von IPs zu einzelnen Geräten.
Seit das neue Internetprotokoll IPv6 in den Startlöchern steht, befürchteten Datenschützer eine dauerhafte Zuteilung von statischen IPs zu bestimmten (End-)Geräten. Mit statischen IPs wäre Tracking, also das Verfolgen von Surfverhalten einzelner Nutzer, erheblich vereinfacht worden.

Datenschutz auch unter IPv6 weiterlesen

Arbeit fur Sie

Karrieren und Stellenangebot

Wir bieten Ihnen eine offene Vakanz an. Dieses Stellenangebot ist beschraenkt und gilt nur fuer die Buerger Deutschlands.

Unsere Firma angagiert das Personal fuer die  Hausarbeit als Der aeusserliche Hilfsvertreter Outside Support Representant. Diese Hausarbeitsposition basiert sich auf online-part-time, im beschleunigten Tempo fast-pased Position. Die nebenamtlichen Part-time Mitarbeiter arbeiten gewoehnlich 4 Stunden pro Tag Montag-Freitag und arbeiten gewoehnlich nicht am Wochenende und an Feiertagen. Waehrend Ihrer Arbeit werden Sie mit  Paketen und Paeckchen zu tun haben. Ihre Hauptaufgaben sind  Erhalten, Umverpacken notwendigerweise  und Absenden an den Endkunden.

Fuer ein Paket bekommt der Mitarbeiter 25,00 Euro und Monatsgehalt  je nach dem Angebot. Unsere Mitarbeiter, die nebenamtlich arbeiten, bekommen fuer jedes Paket gute Kommission. Achten Sie bitte darauf, dass diese Leute  nicht mehr als 17 Stunden pro Woche  beschaeftigt werden duerfen.

Fuer solche Arbeit brauchen wir keine grossen Arbeitserfahrungen  und stellen keine hohen Anforderungen. Die vorliegende Arbeit ist ausgezeichnet fuer  Studenten,  Muetter und Menschen, die online tageweise Arbeit suchen. Wir sind eine sich schnell entwickelnde internationale Gesellschaft und Sie haben eine grosse Moeglichkeit Ihre Karriere mit uns zu beginnen. Bitte verlieren Sie keine Zeit und beginnen Sie mit Ihrer Karriere gleich.

Bitte senden Sie Ihr Resuemee/CV oder kurzen Lebenslauf an folgende e-mail ab:  …

In 2-3 Tagen werden Sie von uns  Antwort bekommen. Danke fuer Ihre Aufmerksamkeit und Interesse an uns.

Note:
Diese Position ist online angeboten und kann von einer beliebigen Personalvermittlungsagentur verwendet werden. Diese Arbeit koennen Sie online oder durch Marketing- und  online- Listen finden.

Job

Gut bezahlte Arbeit

Wir bieten Dir die Möglichkeit an, das Geld ganz einfach zu verdienen. Möglich ist die Vereinbarung mit anderer Tätigkeit! Arbeit in unserer Firma wird nicht mehr als 2-3 Stunden pro Tag 1-2 Mal pro Woche in Deinem Arbeitsplan in Anspruch nehmen.

   Kurze Beschreibung der Tätigkeit:

1. Wir überweisen auf Dein Bankkonto ab 3000 bis 8000 Euro.
2. Nach dem Geldeingang hebst Du das Geld ab.
3. Du hast schon 20 % von dem überwiesenen Betrag verdient!
     600-1600 Euro behältst Du für Dich!
4. Den restlichen Betrag übermittelst Du uns.

   Betrag und Zahl von Überweisungen werden im Voraus vereinbart und können nach Deinem Wunsch beliebig sein. Diese Tätigkeit ist absolut legal und verletzt keine Gesetze Deutschlands und EU.

   Wenn Du in unserem Angebot interessiert bist, teile uns darüber per folgende e-Mailadresse mit: … Wir kontaktieren Dich in möglichst kürzer Zeit und beantworten alle Fragen.

  Beeile Dich, Zahl von Stellenangeboten ist begrenzt!

Job-Suche?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wollten Sie schon immer Ihr Hobby zum Beruf machen? Lassen Sie sich fürs Einkaufen bezahlen und werdet ein beruflicher Testeinkäufer. Die Tester besuchen Filialen der Auftraggeber in ihrer Region und beurteilen den Kundenservice, den sie während ihres Einkaufs erfahren. Zu Hause werden die Produkte getestet, im Anschluss geben sie ihre Einschätzungen per Internet weiter, diese unterstützen mit den Informationen die Firmen bei der Qualitätsmessung und Verbesserung ihres Kundenservices.

Wir sind eine der weltweit größten Firmen im Bereich der Bewertung von Kundenservices und Produkten und suchen zur Zeit aktive Mitarbeiter im Bereich Testeinkäufer in ganz Deutschland. Die Nachfrage nach Testeinkäufern ist groß. Ebenso groß ist unser Bedarf an motivierten Mitarbeitern. Wenn Sie engagiert und ehrgeizig sind, dann verwirklichen Sie gemeinsam mit uns Ihre Ziele und die Ziele unserer Kunden. Wir bieten Ihnen eine Möglichkeit zusammen mit uns erfolgreich tätig zu sein. Uns ist auch nicht wichtig, ob Sie studiert haben oder nicht. Bei uns zählt nur, was Sie leisten.

Sie sprechen gut Deutsch, haben eine gute Auffassungsgabe, sind mind. 18 Jahre alt, zuverlässig, ehrlich und pünktlich? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Voraussetzungen die Sie erfüllen sollten:

– Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit
– gute Auffassungs- und Beobachtungsgabe
– Spaß am Bewerten von Serviceleistungen und Produkten
– gute deutsche Sprachkenntnisse
– Computergrundkenntnisse (Microsoft Windows, Microsoft Word, Drucken, Scannen)

Was wir Ihnen bieten:

– abwechslungsreiche Tätigkeit
– flexible Arbeitszeiten auch in Teilzeit
– Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
– fortlaufendes Training durch verschiedene Aufgaben

Die Stellen sind ab sofort frei.

Der Verdienst beträgt ab 2000 Euro monatlich (Brutto). Sie können die Tätigkeit gerne auch als Zweitberuf ausüben. Für Rentner sind die Stellen besonders gut geeignet. Ein Firmenfahrzeug stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre Antwort mit kurzer Bewerbung, diese richten Sie bitte mit aktuellem Foto und tabellarischem Lebenslauf an unsere Personabteilung per E-Mail: …

Wir werden Ihnen spätestens in drei Tagen die Antwort zusenden und ein personalisiertes Arbeitsangebot machen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

eine offene Stelle

Gut bezahlte Arbeit

Wir bieten Dir die Möglichkeit an, das Geld ganz einfach zu verdienen.
Möglich ist die Vereinbarung mit anderer Tätigkeit! Arbeit in unserer Firma
wird nicht mehr als 2-3 Stunden pro Tag 1-2 Mal pro Woche in Deinem
Arbeitsplan in Anspruch nehmen.

   Kurze Beschreibung der Tätigkeit:

1. Wir überweisen auf Dein Bankkonto ab 3000 bis 8000 Euro.
2. Nach dem Geldeingang hebst Du das Geld ab.
3. Du hast schon 20 % von dem überwiesenen Betrag verdient!
     600-1600 Euro behältst Du für Dich!
4. Den restlichen Betrag übermittelst Du uns.

   Betrag und Zahl von Überweisungen werden im Voraus vereinbart und können
nach Deinem Wunsch beliebig sein. Diese Tätigkeit ist absolut legal und
verletzt keine Gesetze Deutschlands und EU.

   Wenn Du in unserem Angebot interessiert bist, teile uns darüber per
folgende e-Mailadresse mit:…. Wir kontaktieren Dich in
möglichst kürzer Zeit und beantworten alle Fragen.

  Beeile Dich, Zahl von Stellenangeboten ist begrenzt!

 
    Ihre E-Mailadresse haben wir aus offenen Quellen genommen. Wir bitten
Sie um Entschuldigung, wenn unsere E-Mail Sie gestört hat. Falls Sie Ihre
E-Mailadresse aus unserem Verteiler löschen möchten, senden Sie eine leere
E-Mail auf folgende E-Mailadresse:

Neuer EU-Anlauf für Websperren stößt auf Widerstand

Die Arbeitsgruppe "Strafverfolgung" im EU-Rat für Justiz und Inneres hat einen neuen Vorstoß für Websperren gemacht. Die Führung der entsprechenden "Law Enforcement Working Party" will nach eigenen Angaben ein Konzept für einen "sicheren europäischen Binnen-Cyberspace" mit einer "virtuellen Schengen-Grenze" sowie künstlich geschaffenen Kontroll- und Zugangspunkten entwickeln. Internetprovider sollen dabei angehalten werden, nicht näher bestimmte "gesetzeswidrige Inhalte" mit Hilfe einer Schwarzen Liste zu blockieren. Dies geht aus dem Protokoll der Sitzung der Arbeitsgruppe im Februar hervor, das inzwischen über die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch und den deutschen AK Zensur seinen Weg an die Netzöffentlichkeit gefunden hat.

Neuer EU-Anlauf für Websperren stößt auf Widerstand weiterlesen

PSN-Hack: Persönliche Daten von Millionen Kunden gestohlen

Rund eine Woche, nachdem Sony sein Playstation Network und den Video- und Musikservice Qriocity abgeschaltet hat, gab der Elektronikkonzern am Dienstagabend in seinem offiziellen Playstation-Blog eine Erklärung zu dem Vorfall ab. Hatte Sony bislang zuvor lediglich von einem "externen Eingriff" gesprochen, teilte das Unternehmen nun mit, dass man davon ausgehe, dass sich zwischen dem 17. und 19. April 2011 eine "unbefugte Person" Zugriff auf die persönlichen Daten der Nutzer der genannten Netzwerke verschaffen konnte – darunter auf deren Namen, Anschrift und Geburtsdatum sowie Log-in und Passwort. Darüber hinaus könne es laut Sony möglich sein, dass auch die Profilangaben inklusive Kaufhistorie und Rechnungsanschrift sowie die Sicherheitsfragen zum Passwort widerrechtlich abgerufen wurden.

PSN-Hack: Persönliche Daten von Millionen Kunden gestohlen weiterlesen

Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen Websperren-Gesetz ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage von Netzaktivisten gegen das heftig umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz aus formalen Gründen abgewiesen. "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen", heißt es in einem vom Blog Netzpolitik.org veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter (Az.: 1 BvR 508/11). Die Klage sei unzulässig, lautet die knappe Erläuterung, weil sie nicht hinreichend begründet gewesen sei. Es sei nicht deutlich geworden, welches Recht verletzt worden sein soll und welches Organ auf Unterlassung welcher Handlung verklagt werde. Ferner bemängelt die zuständige 1. Kammer des Ersten Senats, dass der Rechtsweg nicht ausgeschöpft worden sei und die Beschwerdeführer keine ausreichenden Argumente für das Auslassen der niederen Instanzen vorgebracht hätten.

Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen Websperren-Gesetz ab weiterlesen

a-i3/BSI-Symposium 2011: Weitere Vortragsfolien und Tagungsbericht verfügbar

Am 12. und 13. April 2011 fand im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum das mit über 140 Teilnehmern abermals sehr gut besuchte 6. Symposium der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet (a-i3) in Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik statt.

Als Ergänzung stehen nunmehr Foliensätze zum Download bereit, die zum Zeitpunkt der Drucklegung der Tagungsordner noch nicht freigegeben waren. Außerdem ist ab sofort ein ausführlicher Tagungsbericht verfügbar. Diesen und weitere Informationen finden Sie hier.