Dass das so genannte Phishing – das Spionieren von PIN und TAN – strafbar ist, zeigt ein vor kurzem bekannt gewordenes Urteil des Amtsgerichts Hamm vom 5.9.2005: Das Gericht hatte einen "Geldkurier", der "gephishte" Gelder per Western Union ins Ausland transferiert hat, zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht geht davon aus, dass der Angeklagte wegen Beihilfe zum Computerbetrug (§§ 263a, 27 StGB) strafbar ist.
Das Urteil im Volltext finden Sie hier: