Die Polizei Bochum hat uns aktuelle Erkenntnisse über das Vorgehen der Phishing-Betrüger mitgeteilt. Es hat sich herausgestellt, dass aufgrund von Phishing-Attacken getätigte Überweisungen in Deutschland häufig zugunsten eines inländischen Kontos erfolgen. Die Inhaber der begünstigten Konten sind Privatpersonen, die kurz zuvor, meistens ebenfalls per Massenmail, angeworben worden sind.
Häufig wurde ihnen ein „Nebenjob“ für eine osteuropäische Firma angeboten. Sie sollten ihre Konten für angeblich weltweite Geldtransaktionen dieser Firma zur Verfügung stellen. Dazu sollten sie die eingegangenen Gelder sofort von ihren Konten abheben und sie per Baranweisung, meist bei Western Union, nach Osteuropa senden. Dafür wurde ihnen eine Provision in Höhe von 5 – 10% der eingezahlten Gelder geboten.
Wahrer Zweck dieses „Nebenjobs“ ist die Weiterleitung der betrügerischen Überweisungen ins Ausland. Ist das Geld einmal dort hin gelangt, ist es fast unmöglich, die wahren Täter zu ermitteln. Der „Nebenjobber“ selbst ist aber leicht zu ermitteln. Dies hat für ihn fatale Folgen. Er sieht sich nicht nur der Gefahr eines Strafverfahrens wegen Beihilfe zum Betrug und zur Geldwäsche ausgesetzt, sondern auch zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Opfer von Phishing-Attacken können demnach nicht nur die Kunden von Online-Banken sein, sondern auch Privatpersonen, die auf das Versprechen von leicht verdientem Geld hereinfallen. Ohne diese Strohmänner würde das System, nach dem die gephishten Gelder heute ins Ausland geschafft werden, zusammenbrechen.
28.06.05, Isabelle Biallaß
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Die Autorin ist Diplom-Juristin und wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Georg Borges an der Ruhr-Universität Bochum.