In Bundesländern wie Niedersachsen müssen Gastronomiebetriebe Kontaktdaten aller Gäste wochenlang aufbewahren. „Irre“, finden Anwälte, andere Nutzer sind dafür.
Die am Freitag veröffentlichte „Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ erhitzt die Gemüter. Sie schreibt für Restaurants oder auch Massagepraxen vor, den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann“. Kunden dürften nur bedient werden, wenn sie „mit der Dokumentation einverstanden“ sind, heißt es in der Verordnung weiter.