Wer Cookie-Ersatztechniken wie „digitales Fingerprinting“ zum Verfolgen von Nutzern im Web einsetzt, muss dazu in der Regel die Erlaubnis der Betroffenen einholen. Dies hat die Artikel-29-Datenschutzgruppe klargestellt. Den Trend zum Erstellen von Nutzerprofilen anhand gewisser Browser- und Geräteeinstellungen im Internet betrachten Datenschützer mit großer Sorge: Die Verfolgung entsprechender digitaler Fingerabdrücke stoße auf ernstzunehmende Bedenken, schreibt die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten in einer aktuellen Stellungnahme. Die Technik könne als „verdeckte Alternative für Cookies“ verwendet werden, gegen die sich die Betroffenen kaum wehren könnten.
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Quelle: heise.de