Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar will Googles Privatsphäre-Bestimmungen überprüfen. Er habe gegenüber der Google Inc. eine Kontrolle der Verarbeitungspraxis der Nutzerdaten angekündigt, teilte sein Büro am Dienstag in Hamburg mit. Hintergrund seien Googles Datenschutzbestimmungen, die trotz Bedenken der auf EU-Ebene zusammengeschlossenen nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden im März 2012 in Kraft gesetzt worden seien. "Detaillierte Analysen (…) lassen durchaus Zweifel erkennen, ob nach der Änderung der Privatsphäre-Bestimmungen die Verarbeitung von Nutzerdaten durch Google auf einer zulässigen Grundlage erfolgt", betonte Caspar.
Google lasse sich das Recht einräumen, jene Daten, die von jedem einzelnen Nutzer in den zahlreichen Diensten Googles anfallen, umfassend und dienstübergreifend auszuwerten – ohne die Verarbeitungszwecke klar und für den Nutzer transparent zu benennen. Nach Überzeugung der Datenschützer wird Google durch die Bestimmungen ermöglicht, Nutzerdaten umfassend auszuwerten, was zu einer Profilbildung Betroffener beitragen kann. Aufgrund der unbestimmten Vorgaben sei für den Nutzer zudem unabsehbar, welchen Umfang und Inhalt seine Einwilligung für die Verarbeitung seiner Daten hat.
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Quelle: heise-online