Im Herbst prangerte der Chaos Computer Club (CCC) die Software an, die zum Abhören von verschlüsselten Telefonaten über das Internet ("Quellen-TKÜ") verwendet wird. Im Zentrum der Kritik stand zunächst eine Version, die in Bayern eingesetzt wurde. Die Vorwürfe lauteten, die Software könne mehr als sie dürfe, und sie hinterlasse auf dem Computer des Betroffenen Sicherheitslücken, die Dritte ausnutzen könnten. Kritisiert wurde vor allem eine Nachladefunktion, mit deren Hilfe die Überwachung des Computers nach CCC-Angaben bis hin zur verfassungsrechtlich äußerst sensiblen Online-Durchsuchung, also der Durchsuchung der Festplatte, ausgeweitet werden könne.
Schaar prüfte nun die Software, die vom Bundeskriminalamt (BKA), Zollfahndungsamt und der Bundespolizei eingesetzt wurde. Die zentrale Frage, ob die Nachladefunktion der Software an sich schon rechtswidrig ist, lässt er zunächst offen. "Ob schon das Aufbringen einer Funktion zum Nachladen von Software ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorgabe darstellt oder erst deren unzulässige Aktivierung und Nutzung ist schwierig zu beantworten", heißt es in dem nicht-öffentlichen Bericht, der an den Innenausschuss des Bundestags ging. Schaar verwies darauf, dass ihm zur Einschätzung die Quellcodes der Software, also die Baupläne, gefehlt hätten.
Quelle: heise.de