Das verwendete Deutsch ist idiomatischer, die bisher vielerorts zu findenden wörtlichen Übersetzungen aus dem Englischen sind weniger geworden. Genau wie das deutsche Datenschutzrecht unterscheidet Google zudem nun zwischen Bestandsdaten nach § 14 Telemediengesetz (TMG) und Inhaltsdaten, die dem BDSG unterliegen ("Daten, die Sie uns mitteilen"), und Nutzungsdaten nach § 15 TMG ("Informationen, die wir aufgrund Ihrer Nutzung unserer Dienste erhalten"). Auch sonst ist die Datenschutzerklärung besser strukturiert.
Auf der anderen Seite ist die neue, zentrale Datenschutzerklärung auch Ausdruck eines Paradigmenwechsels. Das erschließt sich weniger aus den Datenschutzbestimmungen selbst, sondern aus der Ankündigung, die die Anwender sowohl per E-Mail als auch bei der Anmeldung an einem Google-Account erhalten. Diese und die Anwendungsbeispiele machen deutlich, worum es Google geht: Während Google bislang mit einer Vielzahl von Datenschutzerklärungen gleichsam dienstebezogen agierte, fokussiert sich Google nun auf den Nutzer. Dieser ist zukünftig kein Googlemail-, Youtube- oder Picasa-Nutzer mehr, sondern nur noch ein Google-Nutzer, ein Kunde, der in dieser Eigenschaft die verschiedenen Google-Dienste benutzt.
Insoweit folgerichtig gibt es ab dem 1. März 2012 eben auch nur noch eine Datenschutzerklärung, die – darüber muss man sich im Klaren sein – auch für alle vor diesem Stichtag gespeicherten Daten gilt. Damit einher geht die Ankündigung von Google, Daten, die für und bei der Nutzung der verschiedenen Google-Dienste angeben werden beziehungsweise anfallen, zusammenzuführen, um, so wird man Google verstehen dürfen, dem Nutzer auf der einen Seite zusätzlichen Nutzen zu bieten und auf der anderen Seite auch zielgenauer Werbung einzuspielen.
Quelle: heise.de