Die Forscher haben für ihre Analyse unter anderem Übersichten über die Erhebung der "Verkehrsdaten" für die Jahre 2008 und 2009, Angaben der Bundesregierung sowie Interviews mit Ermittlern überwiegend von der Polizei herangezogen. Sie untersuchten zudem die Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010. Dabei kamen sie zu dem Schluss, dass die Aufhebung der Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht im März 2010 nicht als Ursache für statistische Veränderungen der Aufklärungsquote herangezogen werden kann. Dies deckt sich mit den Ergebnisse eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom vergangenen Frühjahr. Eine frühere Untersuchung des Max-Planck-Instituts hatte 2008 ergeben, dass die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum 2003 und 2004 nur um 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten hätte verbessert werden können.
Punktuelle Vergleiche zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz führten gemäß der neuen Studie nicht zu dem Schluss, dass die systematische Sammlung und Vorhaltung von Verkehrsdaten beziehungsweise deren Fehlen mit sichtbaren Unterschieden in der Sicherheitslage verbunden wären. Verkehrsdaten spielten in der Regel nur in Kombination mit anderen Ermittlungsmethoden eine Rolle, schreiben die Verfasser.
Quelle: heise.de
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