Bei wiederaufladbaren Karten soll dem Vorschlag zufolge technisch sichergestellt werden, dass der Betrag von 100 Euro ohne Identifizierung des Käufers nicht überschritten werden kann. Die Verkaufsstellen sollen dafür Sorge tragen, dass der E-Geld-Anbieter entsprechende Systeme bereitstellt, und auch gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haften.
Schwarz-Gelb geht davon aus, dass mit der Nachbesserung die Anonymität von Online-Zahlungen bis zum "Bagatellbetrag" von 100 Euro gewahrt bleibt. Die Verkäufer von Prepaid-Produkten trifft nach Ansicht der Koalition keine übertriebene Sorgfaltspflicht. Erkenne ein Vertriebspartner, dass ein Kunde innerhalb kurzer Zeit mehrere Karten für 100 Euro erwerben wolle, solle er den Verkauf verweigern.
Quelle: heise.de