Das Bundeskriminalamt warnt vor einer neuen Betrugsvariante im Online-Banking. Eine neuartige Schadsoftware zeigt auf infizierten PC-Systemen nach der Anmeldung zum Online-Banking eine gefälschte Internetseite an. Auf dieser wird der Nutzer darüber informiert, dass auf seinem Konto irrtümlich eine Gutschrift eingegangen und sein Konto daher vorläufig gesperrt sei. Um die Sperrung aufzuheben, müsse eine Rücküberweisung vorgenommen werden.
Die Schadsoftware manipuliert weiterhin die Umsatzanzeige des Kontos, sodass in dieser die entsprechende Gutschrift angezeigt wird, obwohl tatsächlich kein Geld auf dem Konto eingegangen ist. Außerdem stellt sie ein bereits ausgefülltes Onlineüberweisungsformular zur Verfügung, mittels dessen der Nutzer die Rücküberweisung vornehmen kann. Folgt der Nutzer diesen Anweisungen, überweist er den entsprechenden Betrag an die Täter bzw. einen angeworbenen Geldkurier. Aus Nutzersicht problematisch ist hierbei die Tatsache, dass der Betrag wissentllich und willentlich überwiesen wird, da der eigentliche Überweisungsvorgang nicht manipuliert wird. Dies hat zur Konsequenz, dass der getäuschte Bankkunde den Schaden zu tragen hat, da es sich aus Sicht der Bank um einen regulären Überweisungsauftrag handelt.
Die a-i3 warnt daher eindringlich vor der Vornahme solcher Rücküberweisungen. Eine Kontosperrung aufgrund einer fälschlich getätigten Überweisung entspricht nicht der Geschäftspraxis von Banken. Wenden Sie sich in derartigen Fällen an eine Polizeidienststelle und lassen Sie Ihren Rechner auf Schadsoftware überprüfen.
Die Pressemitteilung des BKA finden Sie hier .