Gall setzt sich dafür ein, die Verbindungsdaten von Telefon und Internet für sechs Monate zu speichern; sie dürften aber nur genutzt werden, um besonders schwere Verbrechen aufzuklären. Als das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, betonte Gall noch einmal, dass Telefon- und Internetdaten nur bei konkreten Verdachtsmomenten aufgezeichnet werden sollten.
Der Ende April präsentierte Koalitionsvertrag zwischen Grünen und SPD in Baden-Württemberg enthielt kein klares Nein zur Vorratsdatenspeicherung. Die auf Bundesebene regierenden CDU, CSU auf der einen und die FDP auf der anderen Seite konnten sich zu dem Thema noch nicht einigen.
Quelle: heise.de
Die vollständige News finden Sie >hier< !