EU-Generalanwalt: Keine Internetsperre ohne Gesetz

Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf ein Internetprovider nicht durch richterliche Anordnung dazu verpflichtet werden, Internetfilter und -sperren zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen einzurichten. Ohne entsprechende gesetzliche Grundlage sei eine solche Anordnung ein Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta. Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf ein Internetprovider nicht durch richterliche Anordnung dazu verpflichtet werden, Internetfilter und -sperren zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen einzurichten. Ohne entsprechende gesetzliche Grundlage sei eine solche Anordnung ein Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam gegen den ebenfalls belgischen Internetprovider Scarlet Extended SA. Scarlet war bereits im Jahre 2007 verurteilt worden, Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden mittels Tauschbörsen-Programmen zu unterbinden, soweit Musikwerke aus dem Sabam-Repertoire betroffen sind. Das von Scarlett daraufhin angerufene Berufungsgericht hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein auf diesem Wege einzuführendes Filter- und Sperrsystem mit EU-Recht, insbesondere der EU-Grundrechtecharta, vereinbar sei.

In seinem Schlussantrag stellt der Generalanwalt Cruz Villalón zunächst fest, dass die umstrittene Anordnung eine Filterung aller Datenübertragungen im Scarlet-Netz bedeuten würde. Zudem müsse Scarlet eine Sperre für jene Datenpakete einrichten, die urheberrechtlich geschützte Inhalte transportieren. Die Maßnahme betreffe damit nicht nur Scarlet-Kunden, sondern auch solche Internetnutzer, die Daten an die Kunden senden oder von ihnen empfangen. Darüber hinaus weist der Generalanwalt darauf hin, dass eine solche Verpflichtung mittelfristig auf alle Internetprovider ausgedehnt werden könnte. Diesen werde damit die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für den Kampf gegen Raubkopien im Internet übertragen.

Quelle:  heise.de
 

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