Eine Prüfung des Programms habe ergeben, dass es bei Einhaltung einiger Rahmenbedingungen datenschutzkonform eingesetzt werden könne. Das ULD betont, dass die abgegebene positive Beurteilung des Produktes im Rahmen der Nutzungsanalyse nicht einer Zertifizierung im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung eines Gütesiegels gleichkomme. Bisher gebe es keine derart geprüften Werkzeuge zum Webtracking.
Als wichtigste Maßgabe für den datenschutzkonformen Einsatz von Piwik nennt das ULD die Nutzung des Plugins AnonymizeIP. Dieses verhindere eine ungekürzte Speicherung von IP-Adressen, die hierzulande untersagt sei. Wie Piwik mit AnonymizeIP zu installieren und korrekt einzusetzen ist, beschreibt c't ausführlich in der aktuellen Ausgabe 7/11 ab Seite 182.
Quelle: heise.de
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