Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedsstaaten die Entfernung von Kinderpornographie im Netz gesetzlich vorschreiben sollen. Nur in Ausnahmefällen soll sie filtern dürfen, hieß es in einem Änderungsantrag zum Entwurf der EU-Kommission zur besseren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs an Kindern. Das Votum des federführenden Gremiums dient als Empfehlung für die noch ausstehende Entscheidung des gesamten Parlaments. Zuvor wird sich der Ausschuss in einem verkürzten Trialog-Beratungsverfahren mit der Kommission und dem EU-Rat abstimmen. Dieser hatte sich zunächst für Websperren ausgesprochen.
Der Innenausschuss verlangt, dass Webseiten mit einschlägigem Material gelöscht werden, vor allem, wenn die Aufnahmen von einem Server in der EU zum Abruf bereitgehalten werden. Die EU soll mit Drittstaaten bei der "raschen Entfernung solcher Inhalte" von Plattformen in ihren Territorien kooperieren. Über den Erfolg der Säuberungsaktionen müsste die Kommission dem Parlament jährlich Bericht erstatten.
Falls inkriminiertes Material nicht gelöscht werden kann, dürften Mitgliedsstaaten "im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung die notwendigen Schritte zur Verhinderung des Zugangs" zu Kinderpornographie und anderem sexuellen Missbrauchsmaterial ergreifen. Das müsse in einem "transparenten Verfahren" mit "ausreichenden Schutzbestimmungen" geschehen. Einschränkungen sollen verhältnismäßig sein, die Nutzer darüber informiert werden. Betroffene einschließlich der Internetprovider sollen den Rechtsweg gehen können. Bei allem müssen EU-Menschenrechtskonvention und die in anderen Normenwerken gewährten Grundrechte beachtet werden.