Die Datenschützer von Bund und Ländern hätten schon vor Jahren den aus den USA stammenden "Quick Freeze"-Ansatz als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen, erläuterte Schaar. Das Bundesverfassungsgericht habe diesem Ansatz in seinem Urteil gegen das Gesetz zur anlasslosen Protokollierung der sogenannten Verkehrsdaten eine Absage erteilt. Die Begründung war, dass angesichts der Verbreitung von Flatrates keine Nutzerspuren zum "Einfrieren" bei konkreten Verdachtsfällen mehr vorhanden seien. In den USA sei die Ausgangslage dagegen anders, weil dort die Provider "sowieso alle Daten speicherten". Es müsse daher eine echte Möglichkeit geschaffen werden, die begehrten Verbindungsinformationen für maximal 14 Tage aufzubewahren und bei Bedarf in Auszügen für längere Zeiträume einzufrieren. Dann bestünde mehr Zeit, einen Tatverdacht zu konkretisieren und in einem solchen Fall die Daten mit Richterbeschluss abrufbar zu machen.
Quelle: heise.de
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