Seit die schwarz-gelbe Regierungskoalition das GKV-Änderungsgesetz beschlossen hat, ist es still um die eGK geworden. Die Prüfungspflicht der Stammdaten der Karte über eine Online-Anbindung soll nur noch einmal im Quartal erfolgen müssen. Mit dem Passus SGB §291 Absatz 2b wurde allerdings eine Neuerung durchgesetzt, die der Projektgesellschaft Gematik wie den beteiligten Krankenkassen große Probleme bereitet: "Die Durchführung der Prüfung ist auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern." Jetzt wird verhandelt und spezifiziert, wie der Container für die Quittungsmeldung auf der Karte aussehen soll, wie viele Stammdaten-Prüfungen auf der Karte gespeichert werden sollen. Bis Ende des Jahres soll das Lastenheft diese Frage beantworten, danach müssen alle Kassen von ihren Dienstleistern spezifikationskonforme Karten anfordern und der Gematik zur Prüfung vorlegen. Werden alle Zeitpläne eingehalten, kann der Rollout Ende 2011 fortgesetzt werden.
In dieser Situation ist es sinnvoll, die Zukunft der Karte zu bewerten. Wenn der Rollout der elektronischen Gesundheitskarte neu gestartet wird, trifft die eGK auf eine veränderte Landschaft, in der der elektronische Personalausweis mit den entsprechenden kontaktlosen Lesegeräten in Deutschland Fuß fasst. Wie Gisela Meister vom Kartenhersteller Giesecke & Devrient ausführte, dürfte die übernächste Kartengeneration ebenfalls kontaktlos arbeiten und als Anti-Skimming-Maßnahme das für den Personalausweis entwickelte PACE-Protokoll einsetzen. Meister skizzierte zwei mögliche Varianten der künftigen Gesundheitskarte: Einmal könnte sie als Mikro-SD-Karte in das Handy wandern und dort als eHealth-App existieren. Versorgt von der Batterie des Telefons, könnte die vergleichsweise kleine Antenne dieser NFC-Lösung auf eine ausreichende Sendeleistung kommen, um mit den Lesegeräten in der Arztpraxis kommunizieren zu können.
Quelle: heise.de