Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen die Verfassung verstößt. Es ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
Quelle: heise.de
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