Die Einrichtung eines Mitgliedskontos unter falschen Personalien bei der Auktionsplattform eBay im Internet kann nach Ansicht des Kammergerichts den Tatbestand des Fälschens beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs. 1 StGB) erfüllen. Der anschließende Ankauf von Waren unter diesem Account ist grundsätzlich nicht tatbestandsmäßig, weil es regelmäßig an einer Täuschung der Anbieter über die Identität des Bieters fehlt.
(Kammergericht, Beschluss vom 22.07.2009, Az. (4) 1 Ss 181/09 (130/09))
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