Im Streit um die rechtliche Einordnung von dynamisch vergebenen IP-Adressen liegen mit einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München nun insgesamt zwei entgegengesetzte Urteile zu der umstrittenen Frage vor. IP-Adressen seien keine personenbezogenen Daten, so die Münchener Richter in einer aktuellen Entscheidung (AG München, Urteil vom 30. 9. 2008 – Az. 133 C 5677/08).
Quelle: heise.de
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