Das Bundesinnenministerium hat Einzelheiten zum neuen Referentenentwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht und dabei mehrfach auf die Berücksichtigung sämtlicher verfassungsrechtlicher Vorgaben verwiesen. Insbesondere würden die Leitlinien aus Karlsruhe zur heimlichen Online-Durchsuchung "vollständig beachtet", heißt es in einer Mitteilung aus dem Hause Wolfgang Schäubles (CDU). Die heftig umstrittene geplante Befugnis für das BKA zum Ausspähen informationstechnischer Systeme sei in enger Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium erfolgt. Sie sei wichtig, um "ein Hinterherhinken bei der technischen Entwicklung und damit das Entstehen von Schutzräumen zu vermeiden".
Quelle: heise.de