Bayern will bei heimlichen Online-Durchsuchungen Berufsgeheimnis achten

Bei der geplante heimlichen Online-Durchsuchung privater PCs in Bayern will Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Ärzte, Anwälte, Journalisten und Geistliche ausnehmen. Das Arzt- und Anwaltsgeheimnis, das Beichtgeheimnis und auch das Redaktionsgeheimnis blieben bei der Überarbeitung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes voll gewahrt, sagte Herrmann bei einer Veranstaltung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und des Bayerischen Verbandes für Sicherheit in München. Gegenteilige Befürchtungen entbehrten jeder Grundlage und beruhten auf "Fehlvorstellungen" darüber, in welchen Fällen heimliche Online-Durchsuchungen zulässig sein sollen.

Quelle: heise.de

Die vollständige News finden Sie hier!

Schreibe einen Kommentar