Das Schöffengericht am AG Bad Mergentheim hat einen 32-jährigen wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten verurteilt. Im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2006 erhielt der Täter insgesamt drei Überweisungen über Beträge von 2.600 € bis über 5.000 € von unbekannten Geschäftspartnern auf seine Konten. Die Gelder stammten von unterschiedlichen Kontoinhabern, die Opfer eines Phishingangriffs wurden. Der Täter hob das Geld in bar ab und leitete es, nach vorherigem Abzug seiner Provision, per Western Union weiter.
Im Prozess erklärte der Täter, dass er keinen Gedanken an die illegale Herkunft des Geldes verschwendet habe, ihm sei es nur darum gegangen, leicht an Geld zu kommen.
Die Höhe der Freiheitsstrafe resultiert nicht zuletzt aus den zahlreichen Vorstrafen des Täters. Das im Prozess verlesene Strafregister wies insgesamt zehn auf, für die er zum Teil schon zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt wurde.
Sobald uns das Urteil des AG Bad Mergentheim im Volltext vorliegt, werden wir Sie über die Einzelheiten informieren.