Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung noch Ende Februar

Das Bundesverfassungsgericht wird am 27. Februar sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen verkünden. Die Sitzung ist für 10 Uhr anberaumt. Die mündliche Verhandlung hatte am 10. Oktober stattgefunden. Bei der Entscheidung geht es darum, ob und unter welchen Voraussetzungen Sicherheitsbehörden Heimcomputer über das Internet ausspähen und heimlich nach gespeicherten Daten durchsuchen dürfen. Gegen des nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt, wurde unter anderem von dem FDP-Politiker Gerhart Baum Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat auch Signalwirkung für eine solche Regelung auf Bundesebene. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) strebt eine solche Befugnis im neuen Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) an, um terroristische Gefahren abwehren zu können.
 
Die Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet e.V. führte im Oktober vergangenen Jahres eine Tagung zur verdeckten Online-Durchsuchung durch, bei der IT-Fachleute sowie Vertreter aus Justiz und Wissenschaft aktuelle technische und rechtliche Aspekte derselbigen diskutierten. Den Tagungsbericht können Sie hier abrufen.

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