Das Opfer eines Phishing-Angriffs hat gegenüber dem als Geldwäscher agierenden Mittelsmann einen Schadensersatzanspruch in Höhe des überwiesenen Geldbetrags. Dies entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 5. Dezember 2007 (Az. 9 S 195/07) und hob damit ein Urteil das AG Köln als Vorinstanz auf.
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