Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 13. November 2007 die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG erlassen. Ziel der Richtlinie ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums und neuer paneuropäischer Zahlungsprodukte (europäische Standardüberweisung, europäisches Lastschriftverfahren genannt, kurz: SEPA -Produkte).
Die Richtlinie wurde am 5. Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union (L 319/1) veröffentlicht und tritt gemäß Art. 95 der Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Nach Art. 94 müssen die Mitgliedsstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, bis zum 1. November 2009 in Kraft gesetzt haben.
Das Amtsblatt der Europäischen Union, in welchem die Richtlinie veröffentlicht wurde, finden sie hier.