Die Täter haben mit erlangter PIN und TAN des Opfers einen Betrag in Höhe von 2103,47 € auf ein Konto des Angeklagten überwiesen.
Der Angeklagte war zuvor durch ein vermeintliches Stellenangebot per E-Mail geködert worden. Die Firma „Bower Investment Ltd.“ suchte angeblich einen „Finanzagenten“ für die Barüberweisung von Kundengeldern. Um den Anschein der Seriosität zu verstärken, wurde der Angeklagte aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen eine Kopie seines Personalausweises, seiner Bildungsabschlüsse und eines Führungszeugnisses beizufügen.
In dem Glauben, für eine seriöse Tätigkeit angestellt worden zu sein, überwies der Angeklagte auftragsgemäß das Geld in die Ukraine, nachdem er seine Provision von 160,30 € einbehalten hatte.
Angeklagt wurde der 50-jährige wegen leichtfertig begangener Geldwäsche, da er den deliktischen Hintergrund der Transaktion aufgrund grober Unachtsamkeit nicht erkannt habe. Laut Angaben des Amtsgerichts wurde das Verfahren aber gegen eine Zahlungsauflage in Höhe von 500 € eingestellt (§ 153a StPO). Dem Angeklagten wurde u.a. zugute gehalten, dass die Firma ein sehr seriöses und professionelles Auftreten hatte.
Die Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet e.V. (a-i3) hat bereits einige „Geldwäsche-Mails“ von „Bower Investment“ dokumentiert, die erste bereits im Dezember 2005. Teilweise sind auch Mails unter dem Namen "Steinberg Investments" mit den gleichen Kontaktdaten verschickt worden. Auch die Masche der vermeintlichen Arbeitgeber, durch „professionelles“ Auftreten den Anschein der Seriosität zu erwecken, ist a-i3 seit längerem bekannt. Einige „Unternehmen“ schließen mit den angeworbenen Finanzagenten sogar „Arbeitsverträge“.
Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet e.V. (a-i3)