Nach Einschätzungen der a-i3 verfügen die Phisher über zahlreiche ausgespähte TANs, können diese jedoch nicht ohne weiteres für Überweisungen einsetzen: Ihnen fehlen „Geldkuriere“, über deren Konten sie die Geldbeträge leiten können, um die Spur für die Strafverfolgungsbehörden zu verwischen. (s. „Recht-Beiträge“)
Die „Geldkuriere“ werden meist als „Finanzagenten“ oder „Finanzmanager“ per e-mail angeworben. Sie sollen die Geldbeträge per Western Union ins Ausland transferieren. Als Anreiz wird ihnen eine Provision von bis zu 10% des Betrages geboten. Um seriös zu erscheinen, verwenden einige Firmen sogar Arbeitsverträge.
Die Geldkuriere haben allerdings mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen (AG Hamm, CR 2006, S. 70 ff. m. Anm. Werner) und erleiden häufig einen finanziellen Schaden in beträchtlicher Höhe.
Die Anwerbung von Geldkurieren ist nicht der einzige Weg, um an das Geld zu gelangen: a-i3 wurden Fälle bekannt, in denen die Phisher bei eBay-Auktionen überhöhte Beträge an den Verkäufer überwiesen und anschließend gebeten haben, die Differenz bar – z.B. per Western Union – zurückzuzahlen.
Nach Einschätzung der a-i3 ersetzen die Banken ihren Kunden noch immer den durch Phishing entstandenen Schaden aus Kulanz. Gerichtsentscheidungen dazu liegen noch nicht vor, die Diskussion in der Rechtswissenschaft befindet sich erst am Anfang (s. Borges, NJW 2005, S. 3313 ff. und Borges, Rechtsfragen des Phishing).
Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet