Urteil: Fluggäste müssen bei Kontrolle Foto mit Kamera machen

Muss man den Auslöser der Kamera drücken, wenn das Sicherheitspersonal am Flughafen dazu auffordert? Ja, man muss! Das hat jetzt das Verwaltungsgericht München entschieden. Das Sicherheitspersonal an Flughäfen darf Passagiere auffordern, mit ihren Kameras Fotos zu machen. Dies hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag einem Fluggast klargemacht (Az.: M 24 K 14.1502) und dabei auf die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 stark gestiegenen Kontrollmaßstäbe verwiesen. So können nach dem Luftsicherheitsgesetz Fluggäste aus den nicht allgemein zugänglichen Bereichen verwiesen werden, falls sie die Kontrolle mitgeführter Gegenstände ablehnen.

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Quelle:heise.de

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