Die europäische eID-Verordnung wurde am 23. Juli 2014 erlassen und am 28. August 2014 im Amtblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit tritt Sie am 17. September 2014 in Kraft und ist ab dann in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar geltendes Recht.
Die eID-Verdornung mit dem vollständigen Namen "VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG" war schon auf a-i3/BSI Symposien in den vergangenen Jahren mehrfach Thema.