Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern. Im vorliegenden Fall hatten Verbraucher, die auf entsprechende SMS reagierten, Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten. Insgesamt hat die Bundesnetzagentur seit Ende April 2014 hierzu die Abschaltung von 522 Rufnummern verfügt. Zum Schutz der Verbraucher vor unberechtigten Forderungen hat die Bundesnetzagentur zugleich gegenüber der Telecom Billing Ltd. und den beauftragten Inkassounternehmen Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen.
„Verbraucher sollen auf unverlangte SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Dies gilt in erster Linie für SMS mit vermeintlich persönlichen Inhalten oder Kontaktwünschen“, empfiehlt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der missbräuchliche Charakter dieser SMS wird in der Regel erst im Nachhinein deutlich. Unseriöse Anbieter verleiten Verbraucher gerade durch die Angabe von scheinbar unbedenklichen Kontaktrufnummern, wie herkömmlichen Mobilfunk-oder Ortsnetzrufnummern, zu unbedachten und voreiligen Anrufen oder SMS.“
Seit April 2014 erhielten zahlreiche Verbraucher per unverlangter SMS insbesondere angebliche private Kontaktwünsche. Die SMS sollen zum Rückruf auf darin genannte Mobilfunk- oder Ortsnetzrufnummern animieren. Statt einen persönlichen Kontakt zu erreichen, wird dem Verbraucher bei einem Anruf der beworbenen Rufnummern unterstellt, die kostenpflichtigen Chat-Dienste „Flirt und Party Flatrate“ oder „Flirt & Erotik Chat“ telefonisch bestellt zu haben. Die betroffenen Verbraucher erhalten kurze Zeit später eine Rechnung des Anbieters Telecom Billing Ltd. mit Absenderadressen in Sofia, Hamburg oder Düsseldorf. Offene Forderungen des Anbieters werden im weiteren Verlauf durch verschiedene Inkassounternehmen eingefordert.
Verbraucher, die eine Rechnung der Telecom Billing Ltd. oder eines beauftragten Inkassounternehmens erhalten, sollten sich auf die von der Bundesnetzagentur erlassenen Verbote berufen. Danach dürfen den betroffenen Verbrauchern die durch die Anwahl der Rufnummern entstandenen Forderungen weder in Rechnung gestellt noch eingefordert werden. Wenn der Verbraucher das in Rechnung gestellte Entgelt bereits bezahlt hat, sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder von Rechtsanwälten versuchen, das Geld zurückfordern.
Eine Übersicht der von der Bundesnetzagentur im Bereich Rufnummernmissbrauch insgesamt verfügten Maßnahmen ist auf der Internetseite unter www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste zu finden.
Hinweise und Beschwerden zu unverlangten SMS sind an die Bundesnetzagentur zu richten.
Quelle: bundesnetzagentur.de