"Am 30-07-2014 wurde von Ihrem PC mit der IP-Addresse 170.173.53.171 um 07:35:09 der Film '47 Ronin' geladen. Nach §19a UrhG ist dies eine Straftat." Diese und ähnliche Drohungen sorgen für Verunsicherung – sind aber ein Fall für den Papierkorb.
Eine angebliche Massenabmahnung sorgt derzeit für Unruhe bei deutschen Mail-Nutzern. In der c't-Redaktion und bei zahlreichen Lesern sind in den vergangenen Stunden E-Mails von einem "Anwalt" eingegangen, der ein "außergerichtliches Bußgeld" in Höhe von ein paar hundert Euro fordert, weil der Empfänger von irgendeiner IP-Adresse zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeinen Film heruntergeladen und das eine "Straftat" sei.
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Quelle: heise