Nach Änderungen zeigen sich die EU-Datenschützer jetzt mit den Verträgen zufrieden, die Microsoft seinen Geschäftskunden für die Nutzung von Cloud-Diensten wie Azure und Office365 anbietet.
2010 beschloss die EU-Kommission Datenschutzvorschriften (2010/87/EU) für die "Weitergabe von personenbezogenen Daten durch Auftragsdatenverarbeiter außerhalb der Europäischen Union". Diese umständliche Umschreibung betrifft unter anderem US-Firmen, die in Europa Cloud-Rechenzentren betreiben. Als erster von ihnen freut sich nun Microsoft darüber, dass seine Vertragsklauseln mit dem Standardvertrag der EU-Vorschrift übereinstimmen.
Hier können Sie die ganze Meldung auf heise-online lesen.
Quelle: heise