Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen nicht daran gehindert werden, auf Facebook Fan-Seiten zu betreiben. Das entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig am Mittwoch. Die Unternehmen seien für den Datenschutz bei Facebook rechtlich nicht verantwortlich (Aktenzeichen 8 A 37/12, 8 A 14/ 12 und 8 A 218/11).
Das Gericht entsprach damit den drei Musterklagen von Unternehmen in Schleswig-Holstein gegen Anordnungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD). Behördenchef Thilo Weichert wollte den Firmen untersagen lassen, Dienste von Facebook zu nutzen. Im November 2011 hatte das ULD verfügt, dass die Unternehmen ihre Fanseiten auf Facebook deaktivieren sollen, damit sie zumindest öffentlich nicht mehr erreichbar sind. Das ULD unterstrich seine Verfügung mit der Androhung eines Bußgeldes von bis zu 50.000 Euro.
Quelle: heise online
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