Uruguay hat als erstes Nicht-Mitglied des Europarates in Straßburg das "Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten" ratifiziert. Am 1. August tritt die Datenschutz-Konvention des Europarates in dem südamerikanischen Land in Kraft. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, in ihren nationalen Gesetzen Prinzipien wie die Zweckbindung, angemessene Speicherfristen sowie ein Recht der Bürger auf Einsicht in ihre nationalen Gesetzen zu gießen.
Die "Konvention 108" aus dem Jahr 1981 ist der einzige Datenschutzstandard mit potenziell internationaler Gültigkeit, heißt es in einer Mitteilung des Europarats. Allerdings musste er sich immer wieder Kritik von Datenschutzaktivisten anhören, dass er international eher seine Cybercrime-Konvention zum "Exportschlager" machen wollte.
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Quelle: heise-online