Richter beschlagnahmt Facebook-Account

Der Prozess ist eigentlich wenig spektakulär. Angeklagt ist ein 20-Jähriger, der einem Kumpel den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben soll. Und doch könnte gerade dieses ziemlich alltägliche Verfahren vor dem Reutlinger Amtsgericht Geschichte schreiben. Denn um den Angeklagten zu überführen, hat der Richter den Facebook-Account des 20-Jährigen beschlagnahmt. Das – so sagen Experten – gab es in dieser Form wohl noch nie in einem deutschen Strafprozess.

Ob es der Richter wirklich schafft, an die Facebook-Daten heranzukommen, ist zwar noch unklar. Aber sollte er Erfolg haben, könnte das soziale Netzwerk in Zukunft in sehr vielen Prozessen als Beweismittel eine Rolle spielen.

Der junge Mann auf der Anklagebank nennt sich in dem sozialen Netzwerk "Al Capone". Die Ermittler vermuten, dass der 20-Jährige einem Freund über Facebook die entscheidenden Informationen für den Einbruch im Wohnhaus einer befreundeten Familie geschickt haben könnte. Das wäre ein entscheidender Beweis, um den Angeklagten zu überführen.

Zwar spiele Facebook bei zahlreichen Ermittlungen schon jetzt eine Rolle, sagt Martin Schirmbacher, Berliner Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Allerdings könnten die Ermittler meist nur die öffentlich zugänglichen Daten auf der Pinnwand einsehen. Wenn sich Facebook-Nutzer untereinander Nachrichten schicken, blieben diese vor den Augen der Strafverfolger verborgen.

"In den USA ist das schon anders. Da ist es gang und gäbe, dass Ermittler oder auch Anwälte Zugriff auf solche Daten bei sozialen Netzwerken erwirken", sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, der auf Internet und Social Media spezialisiert ist. Und das will der als IT-versiert geltende Reutlinger Richter nun auch schaffen. Dabei kann er auf Erfahrungen der deutschen Justiz mit dem Internet aufbauen. "Dass E-Mail-Accounts beschlagnahmt werden, kommt auch hier bei uns vor. Aber eher selten, denn das ist schon sehr aufwendig", so Ulbricht.

Quelle:  heise.de

 

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