Offiziell will Justizkommissarin Viviane Reding den Verordnungsentwurf erst am 25. Januar vorlegen. Masing betont, dass die allgemeine EU-Datenschutzrichtlinie von 1980 durch eine Verordnung ersetzt werden solle, die einem europaweiten Gesetz gleichkomme. Anders als eine Richtlinie wirke sie unmittelbar, lasse keine Umsetzungsspielräume und verdränge jede Form bereits in Mitgliedsstaaten geschaffenen einschlägigen Rechts. Dies beziehe sich sogar auf das Grundgesetz.
Sinnvoll seien europaweit einheitliche Standards vor allem, um die Privatsphäre von Nutzern internetbasierter Konzerne wie Amazon, eBay, Google oder Facebook zu sichern, meint Masing. Der Verordnungsentwurf bedeute so auch eine Stärkung des Datenschutzes. Gleichzeitig würden aber 30 Jahre Rechtsprechung zum Datenschutz und zur informationellen Selbstbestimmung in Deutschland Makulatur. Diese reiche vom Volkszählungsurteil über den großen Lauschangriff und die heimliche Online-Durchsuchung bis zur Vorratsdatenspeicherung.
Quelle: heise.de