Koalition entschärft Identifizierungspflicht bei Zahlungskarten

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich auf Änderungen am umstrittenen Regierungsentwurf zur besseren Geldwäscheprävention verständigt. Laut den heise online vorliegenden Korrekturanträgen soll bei E-Geld-Beträgen bis zu 100 Euro die geplante Identifizierungspflicht für Käufer von Prepaid-Zahlungskarten entfallen. Verkaufsstellen müssten aber sicherstellen, dass diese für einen Kalendermonat geltende Schwelle nicht überschritten wird. Sie sollen zudem verhindern, dass ausgegebenes E-Geld mit Konten anderer Karteninhaber oder Ausgabestellen zusammengeführt werden kann.

Bei wiederaufladbaren Karten soll dem Vorschlag zufolge technisch sichergestellt werden, dass der Betrag von 100 Euro ohne Identifizierung des Käufers nicht überschritten werden kann. Die Verkaufsstellen sollen dafür Sorge tragen, dass der E-Geld-Anbieter entsprechende Systeme bereitstellt, und auch gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haften.

Schwarz-Gelb geht davon aus, dass mit der Nachbesserung die Anonymität von Online-Zahlungen bis zum "Bagatellbetrag" von 100 Euro gewahrt bleibt. Die Verkäufer von Prepaid-Produkten trifft nach Ansicht der Koalition keine übertriebene Sorgfaltspflicht. Erkenne ein Vertriebspartner, dass ein Kunde innerhalb kurzer Zeit mehrere Karten für 100 Euro erwerben wolle, solle er den Verkauf verweigern.

Quelle:  heise.de

 

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